Regionalplan Düsseldorf: Anforderungen der Naturschutzverbände an die Umweltprüfung

Flächenverbrauch/ Grünlandschutz/ Biotopverbund/ Windkraftsteuerung ... auf diese und weitere Aspekte kommt es aus Sicht der Naturschutzverbände bei der geplanten Neuaufstellung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf an.

Der Regionalplan Düsseldorf aus dem Jahr 1999 - bisher Gebietsentwicklungsplan ("GEP 99") - wird überprüft.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) nutzen die Möglichkeit, im Vorfeld der Erarbeitung der Entwürfe für den Regionalplan und den Umweltbericht zu Umfang und Inhalt der Strategischen Umweltprüfung (SUP) Stellung zu nehmen. Die Naturschutzverbände begrüßen, dass in der SUP sowohl eine Bewertung der einzelnen Bereichsdarstellungen als auch eine Gesamtplanbetrachtung zur Berücksichtigung kumulativer Wirkungen und sonstiger Wechselwirkungen erfolgen soll, und regen an, die vorgesehene Bewertungsmethodik um die Festlegung von Tabuflächen, in denen keine freiraumbeanspruchenden Darstellungen erfolgen sollen, zu ergänzen. Zu diesen Tabuflächen sollten insbesondere gehören: Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, Biotopverbundflächen der Stufe 1, Überschwemmungsbereiche, Wasserschutzgebietszonen I, II, IIIa.

Beim Thema Infrastruktur/ Straßen bestehen Bedenken gegen die geplante Vorgehensweise bei der SUP. Einerseits sollen für die einzelnen Verkehrsträger Ziele bzw. Grundsätze entwickelt werden, gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass „Straßen für den überörtlichen Verkehr im Regionalplan aufgrund der Festlegung in der gesetzlichen Verkehrsinfrastrukturplanung und im Linienbestimmungsverfahren dargestellt“ werden sollen. Eine Raumverträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Regionalplanung scheint demnach nicht beabsichtigt. Die Naturschutzverbände sind der Auffassung, dass die noch nicht linienbestimmten Straßenbauplanungen des Bundes und des Landes nur zeichnerisch im Regionalplan dargestellt werden können, wenn für die Straßenprojekte mit Blick auf die nachgelagerte Linienbestimmung ein raumverträglicher Korridor in der SUP unter Prüfung der Alternativen ermittelt werden kann. Andernfalls sollte auf eine zeichnerische Darstellung im Regionalplan verzichtet und in den textlichen Grundsätzen und Zielen des künftigen Regionalplans auf die Unvereinbarkeit mit den Zielen der Regionalplanung eingegangen werden.

Zum jetzigen Planungsstand ist es den Naturschutzverbänden nicht möglich, flächendeckend für die Planungsregion Daten und Informationen, die in der SUP berücksichtigt werden sollten bzw. die zur Verfügung gestellt werden können, zu benennen. Es wird daher angeregt, die Naturschutzverbände in den weiteren Prozess der Erarbeitung des Regionalplans über das Landesbüro der Naturschutzverbände einzubinden, beispielsweise indem erste Entwürfe der Prüfbögen zu einzelnen Regionalplandarstellungen im weiteren Verlauf der SUP-Erarbeitung zur Stellungnahme übersandt werden. Für diesen Fall könnten die Akteure der Naturschutzverbände vor Ort oder auch Biologischen Stationen die für einzelne Teilräume des Plangebiets vorliegenden Umweltinformationen, wie zum Beispiel zum Vorkommen von Pflanzen- und Tierarten oder schutzwürdigen Biotopen, gezielt einbringen. Dadurch würde die Datenlage, die der Umweltprüfung einzelner Darstellungsbereiche des Regionalplans zugrunde liegt, verbessert werden können.

  • Gemeinsame Stellungnahme von BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 25. Mai 2012

Derzeit befindet sich die Regionalplanfortschreibung noch in der informellen Erarbeitungsphase. Im März 2012 haben die Naturschutzverbände bereits zu dem Entwurf der Leitlinien – hierbei geht es um die Analyse von Strukturen, Themen und die Identifizierung von potentiellen Regionalplaninhalten für die Neuaufstellung - Stellung genommen (vgl. Aktuelle Meldung vom 4. April 2012). Der Regionalrat wird über die Stellungnahmen beraten und die – ggf. entsprechend überarbeiteten – Leitlinien in diesem Jahr beschließen. Erst mit dem so genannten Erarbeitungsbeschluss durch den Regionalrat – voraussichtlich im kommenden Jahr – beginnt das offizielle Aufstellungsverfahren mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Möglichkeit, zum Entwurf des Regionalplans und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen.

Informationen zum Verfahren der Regionalplanfortschreibung Düsseldorf finden sich auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf: Neue Regionalplanung - Fortschreibung des Regionalplans