In der Region steht ein deutlicher und teils massiver Bevölkerungsrückgang (insbesondere in der Altersgruppe der Erwerbsfähigen) in den meisten Städten und Kommunen im Planungszeitraum (2018 bis 2040) einer vollkommen überzogenen Ausweisung von Siedlungsflächen für Gewerbe- und Industriegebiete bzw. einer fehlenden Anerkennung und unzureichenden Steuerung des heute und in Zukunft großen Überhangs an Siedlungsflächen für Wohnen gegenüber.
Die Naturschutzverbände fordern, dass angesichts der großen Herausforderungen durch den Klimawandel und den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt der zentrale Fokus der Planung auf der Verringerung der Flächeninanspruchnahme, einem konsequenten Klimaschutz und einer wirksamen Klimaanpassung sowie einem vorrangigen Freiraumschutz liegen muss. Mit der vorliegenden Planung werden diese Ziele nicht erreicht. Die Durchsetzungskraft dieser zentralen Belange für die Region muss deutlich erhöht werden.
Dazu muss die Siedlungsflächenplanung um eine realistische und sachgerechte Bedarfsberechnung sowie eine deutliche Verringerung der ausgewiesenen Siedlungsflächen für Gewerbe und Industrie korrigiert werden. Es müssen außerdem verbindlichere Vorgaben zum Flächensparen ergänzt werden.
Ebenso bedarf es einer gesamthaften Planung zu Klimaschutz und Klimaanpassung, die der Verantwortung und den Möglichkeiten der Regionalplanung für diese Bereiche gerecht wird. Hierzu werden u.a. zahlreiche Ergänzungen zum Flächenschutz und insbesondere für Windkraft die Ausweisung von Vorranggebieten mit Eignungsgebieten gefordert.
Für den Freiraumschutz werden zahlreiche Ergänzungen zur Erreichung der Ziele zum dringend notwendigen Biodiversitätsschutz und zum Klimaschutz gefordert. So sollten die dargestellten Bereiche für den Schutz der Natur (BSN) und die darauf bezogenen Ziele teils deutlich erweitert und ergänzt werden. Die Sicherung und der Ausbau des Biotopverbunds sowie eine Berücksichtigung der Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen sollte stärker verankert werden. Auch die Vorgaben für die Bereiche Bodenschutz, Schutz und Entwicklung klimastabiler/-resilienter Wälder und planerische Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sollten ergänzt und in ihrer Wirksamkeit/Verbindlichkeit gestärkt werden.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier:
Gesamtstellungnahme (inklusive Zusammenfassung)