Die Belange des Arten- und Habitatschutzes beschäftigen die Naturschutzverbände auf allen Ebenen der Planung und Realisierung von Windenergie (WEA) - Vorhaben. Die Naturschutzverbände setzen sich – die Ausschöpfung der Möglichkeiten zu Energieeinsparung, EE-Mix, Repowering selbstverständlich vorausgesetzt – für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie in NRW ein. Im Jahr 2013 veröffentlichte das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW den Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ » mehr dazu... Nun steht von Seiten des MKULNV die erste Evaluierung dieses Leitfadens bevor, an der sich die Naturschutzverbände beteiligen werden.
Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben die in Aussicht gestellte Evaluierung zum Anlass genommen, ein gemeinsames Positionspapier zum Arten- und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von WEA zu erarbeiten. Dies erfolgte unter Koordination des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW im Rahmen eines verbändeübergreifenden Arbeitskreises sowie unter Berücksichtigung zahlreicher Anregungen örtlicher Verbandsvertreter/Innen. Das Positionspapier kann auch als Arbeitshilfe bei der Erbeitung von Stellungnahmen in den Planungs- und Zulassungsverfahren dienen, beispielsweise hinsichtlich der fachlichen Anforderungen an faunistische Untersuchungen (Anlagen 3 und 6) oder an die Auswahl windenergiesensibler Arten und entsprechender Abstandsempfehlungen (Anlagen 1, 2, 4 und 5).
- Positionspapier zum Arten- und Habitatschutz bei der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen (Stand März 2017)
- Anlage 1: Besondere Vogellebensräume – Ausschlussbereiche und Abstandsempfehlungen
- Anlage 2: Windenergiesensible Brutvogelarten und spezifische Abstandsempfehlungen
- Anlage 3: Anforderungen an Bestandserfassungen der Avifauna im Rahmen von WEA-Planungen
- Anlage 4: Besondere Fledermauslebensräume – Ausschlussbereiche und Abstandsempfehlungen
- Anlage 5: Windenergiesensible Fledermausarten
- Anlage 6: Anforderungen an Bestandserfassungen von Fledermäusen im Rahmen von WEA-Planungen
- Anlage 7: Aus Sicht der Naturschutzverbände für die Evaluierung des Leitfadens maßgebliche Quellen