Planungsbeschleunigung und Deregulierung: Mit voller Kraft voraus!

Die jetzige Bundes- und auch die Landesregierung NRW sind mit dem Ziel "Planungsbeschleunigung" angetreten. Über fünf Entfesselungspakete hat die Landesregierung diese Ziele weiter konkretisiert. 2020 scheint nun ein Jahr der Umsetzung für zahlreiche Maßnahmen in diese Richtung zu sein. Sie beziehen sich in erster Linie auf den Bereich Bauleitplanung, die ein wesentlicher Treiber der Flächeninanspruchnahme im Land ist, sowie auf Verkehrsvorhaben.

S. von Kampen

Bauleitplanung/ Bebauungsgebiete

Hier findet sich eine Fülle von Maßnahmen, die im Zeichen der Planungsbeschleunigung zum einen die kommunale Planungshoheit (Entscheidungskompetenz darüber, auf welchen Flächen gebaut werden darf) stärken sollen, und zum anderen naturschutzfachliche Standards als Hindernis für die Bebauung minimieren sollen. Das bedeutet letztlich eine weitere Deregulierung, deren Verlierer vor allem der Umwelt- und Naturschutz ist, nach dem Motto: Freie Fahrt für Baugebiete. Das eigentliche Problem der zunehmenden Nutzungskonkurrenzen und fehlenden Flächenverfügbarkeiten löst man damit nicht.

Bisher ist nur die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) schon vollständig umgesetzt worden, die u.a. das Ziel zum Flächensparen abgeschwächt hat. Damit haben die Kommunen weitere Möglichkeiten bekommen, Bauland außerhalb der vorgesehenen Regionalplanreserven auszuweisen.

Weitere Wirkungen in diese Richtung entfalten z.B.

  • das Baulandmobilisierungsgesetz,
  • die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW,
  • die Planungen für eine Sonderwirtschaftszone für das Rheinische Revier im Rahmen der Bewältigung des Strukturwandels nach dem Ausstieg aus der Braunkohle.

Zum Strukturwandel sind zahlreiche Maßnahmen schon umgesetzt über das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen und das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Weitere Planungsabsichten finden sich im Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier (WSP 1.0) und im Plankonzept für den in Neuaufstellung befindlichen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln.

Verkehrsvorhaben

Die Planungsbeschleunigung für Verkehrsvorhaben soll insbesondere durch Maßnahmen erreicht werden, die Einschränkungen bei der zivilgesellschaftlichen Mitwirkung und (gerichtlichen) Kontrolle mit sich bringen. So wurden auf Bundesebene von 2018-2020 einige Gesetze verabschiedet oder stehen kurz davor, die einen Abbau von Beteiligung sowie eine Erschwerung oder Unterbindung des Rechtsschutzes vorsehen. Diese Gesetze beziehen sich in erster Linie auf Verkehrsvorhaben, allerdings teilweise auch auf andere Bereiche. So soll über das Investitionserleichterungsgesetz z.B. der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen und Widersprüchen und die erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG nun auch für Windkraftanlagen gelten.

Darüber hinaus ergeben sich über die Änderung der Zuständigkeit für Bundesutobahnen, die an das neue Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und die Autobahn-GmbH des Bundes als Planungs- und Baubetrieb übergeht, deutliche Verluste. Diese betreffen sowohl wesentliche informelle Beteiligungsbausteine, als auch naturschutzfachliche Standards in der Eingriffsregelung, die für Bundesautobahnen nun unter den Anwendungsbereich der Bundeskompensationsverordnung fällt.

Auch für den Bereich Verkehr sehen die Planungen für die Sonderwirtschaftszone Rheinisches Revier sehr konrete Maßnahmen vor, die teilweise schon umgesetzt sind (s.o.). In Bezug auf Vorgaben der Raumordnung und des Naturschtzes, die dem Ausbau der Verkehrsnetzes im Rheinischen Revier entgegenstehen können, möchte man dem Interesse des Strukturwandels ein höheres bzw. "überwiegendes" Gewicht verschaffen.

Übersicht:

Eine Übersicht zu den hier angesprochenen Maßnahmen/ Gesetzes-/ Planungsvorhaben mit Geltungsbereich, Stand, den wesentlichen Inhalten und weiterführenden Links finden Sie hier. (Aktuelle Version: 20.04.2021)

Stellungnahmen der Naturschutzverbände:

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Wirtschafts- und Strukturprogramm für das Rheinische Revier (WSP 1.0) finden Sie hier.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

Hintergrundinformationen zur Regionalplanung in NRW find Sie auf unserer Fachthemenseite zur Neuafstellung der Regionalpläne in NRW.