Planfeststellungsverfahren „Neubau B 64/83“ im Kreis Höxter // Naturschutzverbände bekräftigen Ablehnung

In einer Stellungnahme vom 11.09.2019 zum „Deckblatt B“ im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Bundesstraßen B 64 von Höxter/Ottbergen bis Höxter/Godelheim einschließlich des Neubaus der B 83 von Beverungen/Wehrden bis Höxter/Godelheim haben die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU ihre Ablehnung des Projekts bekräftigt und die vorgelegten Planänderungen zum landschaftspflegerischen Begleitplan und der artenschutzrechtlichen Prüfung als unzureichend kritisiert. Auch wird auf die in das Verfahren eingebrachte Kritik am Bedarf und der Planrechtfertigung im Deckblatt nicht eingegangen. Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen zeigen auf der B 64 von Brakel-Hembsen bis südlich Godelheim sowie auf der B 83 zwischen Beverungen und Höxter ein Verkehrsaufkommen von wenigen Tausend Kfz/24h, das weder von der Verkehrsbelastung noch von der Entwicklung her einen Neubau begründet.

Auch Lebensräume der Schlingnatter sind durch die Planung betroffen. M. Lohr

Zu dem Straßenbauprojekt „Neubau B 64 zwischen Bad Driburg-Hembsen und der Stadt Höxter“, das auch die Neutrassierung der B 83 von Beverungen-Wehrden durch die Netheaue bis zum Anschluss an die B64 bei Höxter-Godelheim umfasst, haben die Naturschutzverbände seit den 1990er Jahren mehrfach Stellung genommen (s. Jahresberichte Landesbüro 2011, 2016, 2018). Die Naturschutzverbände lehnen die beantragte Planfeststellung der so genannten „optimierten Bahntrasse“ (Variante 2) ab, da die Trassenführung dieser Variante nordwestlich des Bahndamms der Bahnstrecke Altenbeken/Langeland – Holzminden einschließlich der Neubautrasse der B 83 durch das Nethetal zu massiven, nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen eines hoch schutzwürdigen Landschaftsraumes führt. Betroffen sind insbesondere die FFH-Gebiete „Grundlose-Taubenborn“ (Planfeststellungsabschnitt 1) und „Netheaue“ (Abschnitt 1b), Flächen des regionalen und landesweiten Biotopverbunds sowie Lebensräume von Schlingnatter und Zauneidechse. Die Naturschutzverbände befürworten dagegen die so genannte „modifizierte Bahntrasse“ unter weitestgehender Nutzung der bestehenden B 64-Trasse. Ein Straßenneubau ist im Zuge der B 64 dann nur kleinräumig für Ortsumgehungen von Godelheim und Ottbergen erforderlich. Ebenso wird die B 83 bei der Variante 3 weitgehend im Bestand geführt und erst nach der bestehenden Nethequerung nördlich in einem im Vergleich zur beantragten Planfeststellung deutlich kürzeren Neubauabschnitt östlich an Godelheim vorbeigeführt, um nördlich von Godelheim an die B 64 alt angebunden zu werden.

Im Jahr 2018 hatten die Naturschutzverbände die vom Landesbetrieb Straßenbau NRW im Vorgriff auf die noch ausstehende Planfeststellung beantragte Genehmigung für die Umsiedelung von Reptilien abgelehnt. In ihrer Stellungnahme vom 07.06.2018 machten sie verfahrens- und naturschutzrechtliche Bedenken geltend.

Eine weitere Stellungnahme erfolgte im Jahr 2018 zu Planänderungen („Deckblatt A“), die Fachbeiträge zur EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Änderungen des Landschaftspflegerischen Begleitplans und der FFH-Verträglichkeitsprüfung betrafen. Die Naturschutzverbände kritisierten in der Stellungnahme vom 12.10.2018 u.a. die unvollständige Prüfung von Vermeidungsmaßnahmen (Reduzierung des Straßenquerschnitts), Defizite bei der Eingriffsbilanzierung sowie methodische Defizite bei Artenerfassungen von Fledermäusen und Vögeln. Erhebliche Bedenken bestanden zudem an der Wirksamkeit der artenschutzrechtlichen Maßnahmenkonzeption, namentlich für Fledermäuse bei einer Gewässerquerung, für den Neuntöter, den Kammmolch sowie für die Schlingnatter und die Zauneidechse. Nach wie vor verbleiben mehrere Beeinträchtigungen der betroffenen FFH-Gebiete durch das Projekt, die aus Sicht der Naturschutzverbände erheblich und mit den Erhaltungszielen für die FFH-Gebiete unvereinbar sind. Auch der vorgelegte WRRL-Fachbeitrag ist aus Sicht der Naturschutzverbände nicht geeignet, Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot oder das Verbesserungsgebot mit der notwendigen Sicherheit zu erkennen, da ihm eine fachlich fundierte Beurteilungsgrundlage fehlt.

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