Photovoltaik-Freiflächenverordnung mit Verbesserungspotenzial

Ende August hat die Landesregierung die Photovoltaik-Freiflächenverordnung erlassen und damit eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) genutzt, die es den Ländern ermöglicht, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern.

Die gemeinsame Stellungnahme, welche die anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen der Verbändebeteiligung zu dem Entwurf für diese Verordnung im Juni 2022 abgegeben haben, fand hierbei keine Berücksichtigung. Die Naturschutzverbände hatten darin deutlich gemacht, dass nach ihrer Auffassung die Ausnutzung der erheblichen Potenziale der gebäudeintegrierten Anwendung der Photovoltaik vorrangig voranzutreiben wäre.

Die mit der Verordnung erfolgte Öffnung der Förderkulisse birgt nach Ansicht der Naturschutzverbände das Risiko einer Fehlsteuerung hinsichtlich des Erhalts der Biodiversität und der Naturgüter, denn gerade die benachteiligten Gebiete seien oft von höchster ökologischer Bedeutung (siehe Biotopverbund NRW) und sollten in diesem Fall nicht durch Freiflächen-PV entwertet werden. Daher hatten sie in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen, weitere Einschränkungen in den Verordnungsentwurf aufzunehmen, um - über die von der Öffnung ausgenommenen Natura 2000 Gebiete hinaus - wichtige Umwelt- und Naturschutzgüter zu sichern.

Zudem regten die Naturschutzverbände an, über die benachteiligten Gebiete hinaus weitere umweltverträgliche Flächenpotenziale in NRW zu identifizieren und die Solarenergienutzung auf möglichst ökologisch unkritische Flächen hin zu steuern. In einer zersiedelten, landwirtschaftlich intensiv genutzten und durch großflächige Monokulturen geprägten Kulturlandschaft könne die naturverträgliche Freiflächen-PV die Strukturvielfalt sogar anreichern und kombiniert mit geeigneten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Lebensgrundlagen der Offenlandarten und der Bodenfunktionen beitragen.

Stellungnahme zum Entwurf für eine Verordnung über Gebote für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten (Photovoltaik-Freiflächenverordnung – PVFVO) vom 10.6.22