Novelle des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes

Die Naturschutzverbände begrüßen die Einleitung der überfälligen Gesetzesnovelle und erwarten grundlegende Verbesserungen der wasserrechtlichen Instrumente und verbindliche Vorgaben für den Verwaltungsvollzug im Interesse der Erreichung der Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND NRW), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU NRW) sowie Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU NRW) haben ihre Stellungnahme zum »Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 23. Juni 2015 zur Änderung wasser- und wasserverbandlicher Vorschriften (»Begründung) vorgelegt. Sie begrüßen, dass mit der beabsichtigten Novelle des Landeswassergesetzes endlich die seit dem Jahr 2010 überfällige Rechtsbereinigung herbeigeführt werden soll.

Das beabsichtigte Verbot der Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten, die Einführung eines Vorkaufsrechts sowie die gesetzliche Verpflichtung der Akteure zur Koordinierung ihrer Maßnahmen zu Unterhaltung, Ausbau und Wasserführung werden als wichtige Schritte erkannt. Mit Blick auf den gebotenen Schutz der Gewässer und die Erreichung der Bewirtschaftungsziele sind aus Sicht der Naturschutzverbände aber weitreichendere Vorgaben unerlässlich, die vorsorgend wie sanierend geeignet sind, die Belastungen der Gewässer durch Stoffeinträge zu minimieren und eine Trendumkehr einzuleiten (u.a. gesetzlicher Gewässerrandstreifen, Wasserschutzgebietsfestsetzungen, wasserrechtliche Konkretisierung der guten fachlichen Praxis für die landwirtschaftiche Bodennutzung).

Die Naturschutzverbände erwarten, dass ein novelliertes Landeswassergesetz den durch den Klimawandel und seinen Folgen gebotenen Anpassungsstrategien Rechnung tragen wird, und sehen gesetzlichen Regelungsbedarf u.a. zur Gewährleistung der Durchgängigkeit der Fließgewässer, zur Schaffung und Sicherung der Entwicklungskorridore sowie im Bereich des ökologischen Hochwasserschutzes.