Neue Stromtrassen: Anregungen und Einwände jetzt!

Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan 2012 - Auswertung und Übersicht der Projekte in Nordrhein-Westfalen

Am 30. Mai 2012 haben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, 50 Hertz Transmission GmbH, TenneT TSO GmbH und EnBW Transportnetz, den von ihnen entwickelten Entwurf eines Netzentwicklungsplans (im folgenden NEP-E) veröffentlicht und auf der gemeinsam betriebenen Internetseite www.netzentwicklungsplan.de zur Ansicht eingestellt. Bis zum 10. Juli 2012 führen die Übertragungsnetzbetreiber dazu eine sogenannte Konsultation durch, bei der jede/r Stellungnahmen entweder postalisch oder per Kontaktformular auf der Internetseite einreichen kann.

Für Nordrhein–Westfalen hat das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW aus den Angaben des NEP-E (insbesondere „Anhang Startnetzmassnahmen“ und „Anhang Ergebnismassnahmen“) eine tabellarische Übersicht erstellt, in der alle Projekte benannt sind, die Nordrhein-Westfalen bereits betreffen oder zukünftig betreffen können. Die Übersicht enthält Hinweise, welche Kreise/ kreisfreien Städte betroffen sind - häufig ist die genaue Lage aber noch unklar! - und an welcher Stelle im NEP-E die Projektskizzen zu finden sind.

Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW wird für die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine gemeinsame Stellungnahme erarbeiten. Hierbei geht es insbesondere um Aspekte der Notwendigkeit/ Erforderlichkeit der aufgeführten Maßnahmen („Bedarf“), die Anforderungen an die Strategische Umweltprüfung für den NEP-E im Sinne einer Umweltrisikoeinschätzung und Alternativenprüfung. Bei manchen Projekten sind auch schon bedeutende Eingriffe absehbar! Anregungen und Einwände zu den geplanten Maßnahmen im einzelnen sollten unbedingt im nächsten Beteiligungsschritt gegenüber der Bundesnetzagentur (geplant für Herbst 2012) erfolgen. Es ist zu hoffen, dass der vorzulegende Umweltbericht und die ggf. überarbeiteten Projektskizzen genügend Aufschluss über die Vorhaben und Maßnahmen geben, um Stellung nehmen zu können. Auch hierzu wird das Landesbüro die Anregungen und Einwände in einer gemeinsamen Stellungnahme bündeln. Für das weitere Beteiligungsprocedere bitten wir um Ihre Rückmeldung telefonisch/ schriftlich/ per mail an das Landesbüro,

  • ob Sie Interesse an der Mitwirkung zum NEP-E haben und über das Landesbüro weiterhin informiert und eingebunden werden wollen,
  • ob Sie die Projektskizzen für die Maßnahmen in Ihrem/r Kreis/ kreisfreien Stadt zugeschickt bekommen wollen.

Ihre Rückmeldungen zum NEP-E, die uns bis zum 2. Juli 2012 vorliegen, berücksichtigen wir im Rahmen einer ersten Stellungnahme gegenüber den Vorhabenträgern.

Hintergrund:

Die Pflicht zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans folgt aus den mit dem „Energiepaket 2011“ in das Energiewirtschaftsgesetz eingefügten Regelungen §§ 12a-12d. Hiermit setzt die Bundesrepublik Deutschland ihre Verpflichtung als EU – Mitgliedstaat aus Art. 22 Abs. 1 Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie (Richtlinie 2009/72/EG) zur Erstellung eines auf 10 Jahre angelegten Netzentwicklungsplans um. Aber nicht nur der grenzüberschreitende Stromhandel, sondern auch technischer Anpassungsbedarf wird als Grund für den – oft als überfällig bezeichneten - Ausbau des Übertragungsnetzes genannt. Die zunehmende Erzeugung von Strom durch erneuerbare Energien und die Verpflichtung der Netzbetreiber, den so erzeugten Strom in die Netze einzuspeisen, sollen den Umbau des Übertragungsnetzes genauso erforderlich machen wie die Veränderung von Transportwegen. Augenfälligstes Beispiel dafür ist die Erzeugung von Strom in den Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee und dessen Bedarf im Süden Deutschlands. Im NEP-E sind also Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen (z. B. Aufrüstung einer 220-kV-Leitung auf 380 kV) aufgeführt, aber auch die Neuerrichtung von Höchstspannungsleitungen, die jeweils mit Anfangs- und Endpunkten benannt werden.

Das Übertragungsnetz dient dem landesweiten Transport von großen Strommengen vom Stromerzeuger hin zu den Verbrauchszentren und wird mit Höchstspannung (in der Regel 220-380 kV) betrieben. Es wird im Gegensatz zu den darunter gelagerten Verteilnetzen, die mit Hoch-, Mittel- und Niedrigspannung betrieben werden, auch als Höchstspannungsnetz bezeichnet. Der jetzt vorgestellte Netzentwicklungsplan 2012 soll alle Maßnahmen enthalten, die in den nächsten 10 Jahren für einen sicheren Netzbetrieb erforderlich erscheinen. Hierunter fallen Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Optimierung, Verstärkung und den Ausbau des Übertragungsnetzes. Ferner soll der NEP-E einen Zeitplan für die Vornahme dieser Maßnahmen aufweisen und Pilotprojekte für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen mit neuen Technologien benennen.

Ein Blick in den NEP-E lohnt auf jeden Fall! Nach Ende der Konsultation werden die Übertragungsnetzbetreiber den NEP-E der Bundesnetzagentur als der zuständigen Regulierungsbehörde vorlegen (§ 12 b Abs. 3 und 4 EnWG). Diese wird nach erfolgter Prüfung aller Voraussicht im Herbst 2012 eine erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum – möglicherweise überarbeiteten - NEP-E und zum zu erstellenden Umweltbericht (Stichwort Strategische Umweltprüfung!) durchführen. Der Netzentwicklungsplan wird nach dieser erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließender Bestätigung durch die Bundesnetzagentur als Vorlage für den so genannten Bundesbedarfsplan herangezogen werden. Der Bundesbedarfsplan wird als Bundesgesetz erlassen werden und stellt für die darin genannten Vorhaben ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vorrangigen Bedarf fest (§ 12 e EnWG). Eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit eines Projektes wird damit aber noch nicht getroffen, da bei der Zulassungsentscheidung auch andere wichtige Belange in die Abwägung einzustellen sind und mit dem „Bedarf“ konkurrieren.