Neubau der B 508 Teil-Ortsumgehung Kreuztal wird abgelehnt

Die im Frühjahr 2014 vom Vorhabenträger nachgereichten Unterlagen sind nicht geeignet, die bereits vorgebrachten Bedenken auszuräumen – Naturschutzverbände lehnen Planung weiterhin ab!

Das Vorkommen der Wildkatze auf der geplanten Trasse für die B 508n TOU Kreuztal wird auch im Deckblatt-Verfahren nur unzureichend untersucht. (P. Fasel)

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant im Kreis Siegen-Wittgenstein den Neubau der Bundesstraße 508 Teil- Ortsumgehung (TOU) Kreuztal. Das straßenrechtliche Planfest-stellungsverfahren wurde im Oktober 2010 eingeleitet. Aufgrund zahlreicher Einwendungen waren ergänzende Kartierungen und eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich geworden.

Bereits in ihrer Stellungnahme vom 9.12.2010 hatten die Naturschutzverbände erhebliche Bedenken gegen die Planung geäußert, die durch die im sogenannten Deckblatt-Verfahren nun vorgelegten Unterlagen keineswegs ausgeräumt werden konnten. Im Gegenteil bekräftigen die Ausführungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsuntersuchung die Einschätzung der Naturschutzverbände, dass das Vorhaben mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden und Wasser verbunden, als nicht verträglich mit den Belangen des Landschaftsbildes zu bezeichnen und insbesondere unverträglich mit dem Schutzgut Tiere und Pflanzen ist. So würde der Bau der B 508 T-OU Kreuztal Lebensräume zahlreicher Arten, u.a. des Haselhuhns und der Haselmaus beeinträchtigen. Die zuvor mit den Naturschutzverbänden abgestimmten ergänzenden faunistischen Erfassungen wurden hinsichtlich Methodik und Umfang nur unzureichend umgesetzt und Artenvorkommen somit zum Teil nicht erfasst oder in ihrer Bedeutung verkannt. Die Einschätzung der vorhaben-bedingten Auswirkungen auf Arten sowie die konzipierten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen in den Deckblatt-Unterlagen weisen zum Teil erhebliche Defizite auf. Auch die massive Zerschneidungswirkung des geplanten Vorhabens auf bodengebundene Tierarten bzw. Tiere mit großen Raumansprüchen wurde in diesem Deckblattverfahren nach Ansicht der Naturschutzverbände nicht angemessen berücksichtigt. Dies ist umso bedenklicher, als für das Gebiet ernstzunehmende Hinweise auf Vorkommen der Wildkatze und des Fischotters vorliegen. Eine etwas schonendere Alternative in Form eines Tunnelbauwerks wurde seit Mitte der 90er Jahre nicht länger in die weiteren Planungsüberlegungen mit einbezogen.

Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW hat auch im Deckblatt-Verfahren die Mitwirkung der Naturschutzverbände koordiniert und am 12.3.2014 fristgerecht die Stellungnahme eingereicht.

  • Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 12.3.2014