Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans

Welche Rolle spielt der Landesentwicklungsplan für neue Siedlungsflächen, Abgrabungen oder Schutzgebiete? Die Naturschutzverbände legen frühzeitig ein Positionspapier zur beabsichtigten Neuaufstellung vor.

Entscheidungen für neue Siedlungsflächen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, Genehmigungsverfahren für neue Kraftwerke oder Sand- und Kiesabgrabungen sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten werden von der Öffentlichkeit wahrgenommen und oft strittig diskutiert. Die Naturschutzverbände wirken in diesen Verfahren durch Stellungnahmen mit und begleiten kritische Projekte und Planungen durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Weniger bekannt ist, dass für diese Planungen und Projekte ein verbindlicher Rahmen existiert. Dieser wird durch den Landesentwicklungsplan (LEP) für ganz NRW und die Regionalpläne für den Bereich der Regierungsbezirke gesetzt. Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne bestehen jeweils aus Text und Karten. Die dort in textlicher Form und für einzelne Flächennutzungen auch räumlich erfolgten Festlegungen sind als Ziele der Landesplanung von Kreisen, Kommunen und Fachbehörden bei ihren Planungen und Entscheidungen zu beachten.

In den Karten der Regionalpläne erfolgt in einem Maßstab von 1:50.000 eine relativ genaue Darstellung verschiedenen Flächennutzungen. So sind die dort dargestellten Wohnsiedlungs- und Gewerbe- und Industrieflächen der verbindliche Rahmen für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinden, die "Bereiche zum Schutz der Natur" sind wiederum die Vorgaben an die Festsetzung von Naturschutzgebieten in den Landschaftsplänen oder durch Verordnungen der höheren Landschaftsbehörden . Für Abgrabungen von Sand und Kies, Ton und Festgesteinen enthalten die Regionalpläne die Darstellungen von "Bereichen zur Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze". Diese zeichnerischen Ziele werden durch textliche Zielbestimmungen ergänzt. So werden zum Beispiel Abgrabungen außerhalb der im Regionalplan dargestellten Bereiche ausgeschlossen oder die Kommunen verpflichtet die Siedlungsentwicklung nur auf die im Regionalplan als Siedlungsbereiche dargestellten Flächen zu vollziehen.

Der Landesentwicklungsplan (LEP) enthält für das ganze Land NRW die Ziele der Landesplanung und setzt dabei mit wiederum den Rahmen für die Regionalpläne. Aufgrund des kleineren Maßstabes (derzeit 1:200.000) nehmen bei der Festlegung von Zielen die textlichen Bestimmungen einen größeren Raum ein als die zeichnerischen Zieldarstellungen. Letztere gibt es im LEP zum Beispiel in Form der "Gebiete zum Schutz der Natur". Diese sollen den landesweiten Biotopverbund darstellen und sind wiederum in den Regionalplänen bei der Darstellung der "Bereiche zum Schutz der Natur" zu beachten und zu konkretisieren. Zeichnerische Ziele finden sich im LEP zum Beispiel auch zu Kraftwerksstandorten, Industriegebiet für flächenintensive Großvorhaben, Talsperren und Grundwasservorkommen. Für andere Bereiche werden im LEP ausschließlich textliche Ziele festgesetzt, zum Beispiel für Abgrabungen von Rohstoffen.

Neuer Landesentwicklungsplan

Der LEP wird zurzeit neu aufgestellt. Das Verfahren begann offiziell im März 2009 mit dem so genannten Scoping zur Umweltprüfung für den neuen LEP. Bereits im Vorfeld hat das für die Landesplanung zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie fachliche und politische Rahmen gesetzt und zu einzelnen Themen fachliche Grundlagen erarbeiten lassen.

Die aktuelle Fassung des Landesentwicklungsplans findet sich unter » recht.nrw.de - bestens informiert → Geltende Gesetze und Verordnungen → Suche: Landesentwicklungsplan

 Zum Weiterlesen:


Die Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU haben in einem Positionspapier "Anforderungen an einen Landesentwicklungsplan 20205 für Nordrhein-Westfalen" ihre Forderungen und Anregungen frühzeitig in die Diskussion zur Novellierung des LEP eingebracht. Ein wichtiger Kritikpunkt der Naturschutzverbände ist das in NRW fehlende Landschaftsprogramm, das als Grundlage eigentlich zwingende Voraussetzung ist, um sämtliche Naturschutzziele im Landesentwicklungsplan angemessen zu berücksichtigen. Die Naturschutzverbände fordern, dass der LEP als planerisches und steuerndes Element der räumliche Gesamtplanung genutzt wird, um auf immer drängenderen Umweltproblemen, wie den Flächenverbrauch, den Verlust an Biodiversität und den Klimawandel, entscheidend Einfluss zu nehmen. Dazu gehören unter anderem die Reduktion des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2025 auf Null, die Schaffung eines effektiven und wirksamen Biotopverbundes auf mindestens 21% der Landesfläche und eine nachhaltige Gewinnung von Rohstoffen.

Zum Weiterlesen:
Im Positionspapier der Naturschutzverbände sind detaillierte Forderungen der Verbände zu den folgenden Themen enthalten: nachhaltige Siedlungsentwicklung, Industrie- und Gewerbestandorte, Freiraum, Natur und Landschaft, Wald, Wasser, Raumansprüche der Gewässer, Grund- und Hochwasserschutz, Kulturlandschaften, Energieversorgung, Rohstoffsicherung und Mobilität & Infrastruktur.

Am 30. März 2009 fand zum formalen Start des LEP-Aufstellungsverfahrens der Scoping-Termin zur strategischen Umweltprüfung zum LEP 20205 statt. Im Scoping werden der Gegenstand, Umfang und Methoden einer Umweltprüfung. Die Naturschutzverbände haben hier ihre Kritik an den unzureichenden Grundlagen, wie dem fehlenden Landschaftsprogramm, in das Verfahren eingebracht. Die Naturschutzverbände haben zu dem Scopingtermin ergänzend schriftlich Stellung genommen und dabei die Stellungnahme zum Arbeitsbericht Rohstoffsicherung vom Januar 2007 erneut vorgelegt.