Naturschutzverbände NRW kritisieren Bundesverkehrswegeplanung als nicht wegweisend

Grundlegende Kritik am Entwurf des Bundsverkehrswegplans 2030 als straßenlastig und unvereinbar mit Umwelt- und Klimaschutzzielen

Der "Personennahverkehr" als Alternative zum Straßenverkehr wird im BVWP-E nicht betrachtet.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz NRW, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie der Naturschutzbund Deutschland NRW nutzen die Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (Stand März 2016) Stellung zu nehmen.

Die Naturschutzverbände NRW lehnen den vorgelegten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP-E) ab und verlangen eine komplette Überarbeitung. Dem Plan liegt ein falsches, weil straßenbauorientiertes Konzept zugrunde, das unökologische und klimaschädliche Verkehrsströme fördert. Der Entwurf ist nicht geeignet, die Verkehrsprobleme in den Ballungsräumen zu lösen oder wenigstens zu vermindern und wartet mit Pseudokonzepten für den ländlichen Raum auf. Der BVWP-E verfehlt sogar die selbst gesetzten und dabei völlig unzureichenden Umweltziele (vgl. Ziff. 2 der STN).

Die Naturschutzverbände kritisieren die sechswöchige Dauer der Offenlage angesichts der Komplexität und Informationsfülle des BVWP-E als völlig unangemessen. Eine sachgerechte, vollumfängliche Beteiligung seitens der Naturschutzverbände und interessierten Öffentlichkeit war nur sehr eingeschränkt möglich. So können die Naturschutzverbände nur zu den offensichtlichen Schwachpunkten der Verkehrswegeplanung Position beziehen:

  • Mangelnde Plausibilität der Verkehrsprognosen und des daraus abgeleiteten Investitionsbedarfs für Verkehrsinfrastruktur (Ziff. 11 der STN) sowie unzureichende Alternativenbetrachtung (Ziff. 9 der STN).
  • Keine verbindliche Planung zu Rückbau von Verkehrsflächen, Entschneidung und Wiedervernetzung, um die Zerschneidungswirkung der Verkehrswege zu reduzieren (Ziff. 8 der STN).
  • Lediglich pro forma Überwachung der Umweltauswirkungen der Verkehrswegekonzeption (Ziff. 12 der STN).

In methodischer Hinsicht sehen die Naturschutzverbände Defizite bei der Festlegung der Bewertungskriterien für die Umweltprüfung („Umweltziele“) (Ziff. 4ff der STN) und der Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Natura 2000-Schutzregime (Ziff. 10 der STN).

Mit der großen Unterstützung und auf der Grundlage der zahlreichen Rückmeldungen und Einschätzungen der örtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Naturschutzverbände sind zu 187 in NRW geplanten Straßenbauprojekten Bewertungsbögen erstellt worden (vgl. ANLAGE 1 der STN); weitere Bewertungen zu den Wasserstraßenprojekten (ANLAGE 2 der STN) und Schienenprojekten (ANLAGE 3 der STN) liegen vor. Die Bewertungsergebnisse sind in Ziff. 16 der STN zusammengefasst.

 

Zum Thema

In seiner Stellungnahme vom 29. April 2016 zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 kritisiert das Umweltbundesamt (UBA) die sechswöchige Auslegungs- und Stellungnahmefrist als bei weitem nicht ausreichend und fordert u.a., deutlich mehr Gelder auf die Schiene umzuschichten; im Anhang A zur Stellungnahme listet das UBA Projekte auf, auf die zur Einhaltung des Flächenziels von 1,9 h/Tag verzichtet werden sollte ... mehr Informationen dazu beim UBA > Presse > Presseinformation vom 25. April 2016 > "Dokumente" (Stellungnahme, einschließlich Anhänge A und B)