Naturschutzverbände nehmen Stellung zum Scoping für die Freiflächen-Photovoltaikplanung in der Planungsregion Arnsberg

Wegen aktueller bundesrechtlicher Vorgaben und landesplanerischen Regelungen haben Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PV) derzeit Konjunktur. Das ist für das Landschaftsbild und seltenere Biotoptypen unter Umständen ein Problem. Daher sollten die Standorte gut geplant werden.

Foto: M. Stenzel

Viele FF-PV-Anlagen werden über die kommunale Bauleitplanung geplant und genehmigt. Die Regionalplanungsbehörde Arnsberg steigt nun aber mit der Ausweisung von „Solarenergiebereichen“ in die Planung größerer FFH-PV von über 10 ha ein. Hierzu sollen die Regionalpläne Soest/Hochsauerlandkreis und Märkischer Kreis/Kreis Olpe/Kreis Siegen-Wittgenstein geändert werden. 

Zum Verfahrensschritt des Scopings (Festlegung des Untersuchungsrahmens für die strategische Umweltprüfung) für diese Regionalplanänderungen haben die Naturschutzverbände jetzt ihre Bewertung zu zahlreichen geplanten FF-PV-Flächen und grundsätzliche Forderungen abgegeben.

Die Naturschutzverbände begrüßen, dass die Regionalplanungsbehörde das Thema überhaupt mit räumlichen Festlegungen aufgreift. Allerdings wären für eine wirksame und ökologisch verträgliche Steuerung in der Region deutlich differenzierte Ziele und Grundsätze für die Ausweisung der großräumigen Solarenergiebereiche erforderlich, um Fehlentwicklungen vorzubeugen. Hierzu machen die Naturschutzverbände u.a. folgende Vorschläge: 

  • Die Regionalplanung soll ökologisch wertvolle und schutzwürdige Bereiche von der Überplanung durch FF-PV ausschließen, z.B. geschützte Biotope oder EU-Vogelschutzgebiete.
  • Gleichzeitig soll durch textliche Ziele und Grundsätze sichergestellt werden, dass das Gros der gesamten Photovoltaikleistung auf Dächern oder über Parkplätzen errichtet wird. FF-PV soll zunächst bis 2030 auf 30 % der jeweils insgesamt installierten PV-Leistung in der Planungsregion beschränkt werden. Im besiedelten Bereich soll PV dagegen deutlich ausgebaut und zu einem Schwerpunkt der Energieversorgung gemacht werden. 

Die gemeinsame Stellungahme der Naturschutzverbände vom 28.11.2025 finden Sie hier.