Der Neubau der B 64 würde zu massiven, nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen. Im Trassenbereich bzw. im Einwirkungsbereich der Straße befinden sich Lebensräume mit wichtiger Bedeutung für den Biotopverbund und den Biotop- und Artenschutz. Hierzu gehören die im Regionalplan Ostwestfalen-Lippe als Bereich zum Schutz der Natur ausgewiesene Axtbachaue und größere Wälder südlich/südöstlich von Herzebrock sowie viele kleinere altholz- und höhlenreiche Waldbestände. Der Landschaftsraum hat eine wichtige Bedeutung für den Schutz der Biodiversität. Durch den Bau der B 64n kommt es zu erheblichen Eingriffen in Lebensräume zahlreicher Arten der Roten Listen der gefährdeten Tierarten in NRW, bei den Vögeln unter anderem Kiebitz, Feldlerche, Nachtigall, Steinkauz, bei den Amphibien der Kammmolch und mehrere Fledermausarten.
Durch die B 64n werden schutzwürdige Böden großflächig in Anspruch genommen und Funktionen von Oberflächengewässern und Grundwasser nachhaltig beeinträchtigt. Landschaftsräume mit einer besonderen Bedeutung für die landschaftsbezogene Erholung sowie kulturhistorisch wertvolle Landschaftsteile, insbesondere der Bereich um das Prämonstratenserkloster Clarholz, werden entwertet.
Die Naturschutzverbände sehen keinen Bedarf für das Straßenbauprojekt, weisen auf den Widerspruch zu den Zielen der Landes- und Regionalplanung hin und kritisieren erhebliche Defizite bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, die auf Grundlage einer veralteten Umweltverträglichkeitsstudie aus dem Jahr 1995 erfolgt. In der Stellungnahme werden schwerwiegende Defizite beim landschaftspflegerischen Begleitplan, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie aufgezeigt.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 20.01.2025 finden Sie hier, ebenso den Anhang.
Zum Weiterlesen: Website des LNU-Mitgliedvereins „Kulturlandschaft Sundern-Samtholz-Brock e.V“