Naturschutzrecht 2010 in NRW - Synopse aktualisiert

Am 1.3.2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten; zugleich sind "automatisch" etwa 2/3 der bisherigen NRW-Naturschutzregelungen außer Kraft getreten.

Zum 1. März 2010 traten ein novelliertes Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Änderungen weiterer umweltrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die Folgen der bundesrechtlichen Änderungen waren weit reichend, da die korrespondierenden Landesgesetze weitestgehend verdrängt wurden und ohne weiteres außer Kraft traten. Die Rechtsänderungen auf Bundesebene lösten auch in Nordrhein-Westfalen Aktivitäten des Landesgesetzgebers aus und führten zu einer Novellierung des Landschaftsgesetzes NRW, des Landeswassergesetzes und weiterer Gesetze mit gesetzlichen Abweichungen zum Bundesrecht im Frühjahr 2010. Denn das – letztlich auf verfassungsrechtliche Vorgaben zurückgehende – Weichen des Landesrechts (Stichwort Föderalismusreform im Jahr 2006) wird flankiert von der Möglichkeit der Länder, von den Vorgaben des Bundesgesetzgebers wiederum abweichende Regelungen zu treffen (so genannte Abweichungsgesetzgebung).

Da eine Rechtsbereinigung bislang aussteht, galt es, die aktuelle Rechtslage im Naturschutz für die Rechtsanwendung in der Praxis darzustellen: Die Rechtslage ergibt sich aus einer Zusammenschau (“Synopse“) des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes, der ausnahmsweise fort geltenden landesrechtlichen Regelungen und der neu eingeführten landesrechtlichen Regelungen - dies unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich eröffneten Spielräume.

Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW erarbeitete zur Bestimmung und Anwendung des geltenden Naturschutzrechts im Frühjahr 2010 eine Synopse, die im Dezember 2010 aktualisiert wurde. Die Synopse gibt die rechtliche Auffassung des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW wieder.