In ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2018 zur Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP-Entwurf, Stand 17.04.2018) sprechen sich Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, LV NRW (BUND) und Naturschutzbund Deutschland, LV NRW (NABU) entschieden gegen die im Rahmen des sogenannten Entfesselungspaketes II geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP) aus. Anstatt landesplanerische Steuerungsmöglichkeiten zur Handhabung der drängenden Umweltprobleme Flächenverbrauch, Rückgang der Artenvielfalt und Klimawandel zu nutzen, sollen die Regelungen des LEP zum Freiraum- und Naturschutz weiter geschwächt werden. Dagegen wäre nach Auffassung der Naturschutzverbände raumordnerisches Handeln dringend geboten, wie es auch das Raumordnungsgesetz (ROG) in seinen Grundsätzen vorgibt. Die geplanten Änderungen der Ziele 2-3 und 2-4 des LEP zum Verhältnis Siedlungsraum und Freiraumschutz und zur Entwicklung im Freiraum gelegener kleinerer Ortsteile sowie die Streichung des Grundsatzes zum „Leitbild einer flächensparenden Siedlungsentwicklung“ stehen im Widerspruch zu den Zielen aus der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes sowie den Biodiversitätsstrategien des Bundes und des Landes NRW. In Letzterer ist nämlich die Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme auf 5 ha pro Tag, langfristig auf „Netto Null“ als mittelfristiges Ziel für NRW festgelegt. Es bestehen zu diesen Änderungen auch erhebliche rechtliche Bedenken, da die beabsichtigten Änderungen des LEP den Leitgedanken des Baugesetzbuches unterlaufen, den bauplanungsrechtlichen Außenbereich möglichst frei von der Bebauung zu halten und das Raumordnungsgesetz gerade auch quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme verlangt. Abgelehnt wird die beabsichtige Erleichterung zur Realisierung sogenannter landesbedeutsamer flächenintensiver Großvorhaben. Das Land will durch eine Reduzierung der Mindestflächengröße insbesondere das mit schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Landschaft verbundene newPark-Projekt (Datteln, Kreis Recklinghausen) ermöglichen.
Die Naturschutzverbände wenden sich gegen die beabsichtigte Streichung der raumordnerischen Zielsetzung, den Truppenübungsplatz (TÜP) Senne durch Festlegungen der Regionalplanung so zu erhalten, dass die Unterschutzstellung als Nationalpark möglich bleibt. Nach einer aktuellen Umfrage befürworten 85 Prozent der Bevölkerung in NRW die Einrichtung eines Nationalparks in der Senne.
Nach dem gültigen LEP gilt, dass Abgrabungsbereiche in den Regionalplänen als Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten darzustellen, sind, dadurch kommt den dargestellten Abgrabungsbereichen Konzentrationswirkung zu. Mit der LEP-Änderung soll diese Vorgabe auf „besondere Konfliktlagen“ beschränkt werden. Die Naturschutzverbände lehnen diese Änderung ab und sprechen sich für eine abschließende räumliche Steuerung der Abgrabungstätigkeiten über die Regionalplanung aus. Bei Abgrabungsvorhaben handelt es sich zumeist um hoch konfliktträchtige Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen von Freiraumfunktionen führen können.
Bei der Windkraft soll die Verpflichtung zur Darstellung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in der Regionalplanung gestrichen werden. Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen auf örtlicher Ebene zeigen sich insbesondere Konflikte mit dem Artenschutz, die nach Auffassung der Naturschutzverbände durch die Stärkung der übergeordneten Regionalplanung ausgeräumt oder zumindest reduziert werden könnten. Die beabsichtige Aufnahme eines Grundsatzes, wonach in Regional- und Flächennutzungsplänen ein Abstand von 1.500 Meter von Windenergiebereichen und Siedlungsbereichen vorgesehen werden soll, wird abgelehnt.
Zum Weiterlesen
» NABU e.V.
» Umweltbundesamt
» Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung