Mut zur umweltgerechten und zukunftsfähigen Landesplanung erwünscht!

Zum Entwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung für einen neuen Landesentwicklungsplan (LEP) nehmen die anerkannten Naturschutzverbände zum 28. Februar 2014 umfassend Stellung!

Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) weist der vorgelegte LEP-Entwurf neben einigen begrüßenswerten Regelungsvorschlägen zahlreiche Regelungsdefizite sowie an vielen Stellen Verbesserungsbedarf auf. So wird begrüßt, dass die „Kulturlandschaftsentwicklung“ mit einem eigenen Kapitel im LEP-Entwurf erstmals berücksichtigt wird.
Das „5 Hektar-Ziel“ zur Reduzierung des Flächenverbrauchs ist aus Sicht der Naturschutzverbände ein wichtiges Signal und würde - strikter gefasst und flankiert von einer landesweit einheitlichen Methodik zur Bedarfsermittlung, einem kommunalen Flächenmanagement und einem Flächenmonitoring - eine tragfähige Basis für eine nachhaltige Siedungsentwicklung darstellen können.

Zu beanstanden ist insbesondere, dass der LEP-Entwurf ohne die erforderlichen naturschutzfachlichen Grundlagen zu landesweit zu beachtenden Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes erstellt worden ist. In Nordrhein-Westfalen fehlt ein Landschaftsprogramm mit den landesweiten Leitbilder und Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege als fachlich fundierte Grundlage, um die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Landesplanung zu benennen. So zeigen sich im LEP-Entwurf defizitäre Darstellungen zum Biotopverbund und zu den Gebieten für den Schutz der Natur. Die landesplanerischen Möglichkeiten zum Schutz der Biologischen Vielfalt werden so bei Weitem nicht ausgeschöpft. Die Festlegungen im LEP-Entwurf zu „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel“ lassen den erhofften ambitionierten und richtungsweisenden Beitrag der Landesplanung zum Klimaschutz vermissen. Der Handlungsauftrag des Landesplanungsgesetzes, die Klimaschutzziele als raumbezogene Ziele und Grundsätze umzusetzen bzw. den nachgeordneten Planungsebenen entsprechende räumliche Konkretisierungsaufträge zu erteilen, wird durch den vorliegenden LEP-Entwurf verfehlt. Während der LEP-Entwurf den Ausbau der Erneuerbaren Energien - und hier insbesondere der Windenergie - klar vorantreiben will, finden die wichtigen Reduktionspotentiale Energieeffizienz und Energieeinsparung viel zu wenig Berücksichtigung. Auch der offenkundige Zusammenhang zwischen Treibhausgasemissionen und den mit fossilen Brennstoffen betriebenen Großkraftwerken wird durch den vorliegenden LEP-Entwurf letztlich ignoriert.

Dem Entwurf mangelt es insgesamt an Zielgenauigkeit und damit Regelungsdichte. Wesentliche (landes-)planerische Entscheidungen - beispielsweise die Festlegung von Kraftwerksstandorten – werden auf die Ebene der Regionalplanung verlagert. Die geringe Zielgenauigkeit wird auch bei den zeichnerischen Festlegungen deutlich - der für den Entwurf gewählte Maßstab von 1:300.000 ist deutlich gröber als der für den gültigen LEP 1995 geltende Maßstab von 1:200.000.

Die Kurzfassung fasst die wesentlichen Kritikpunkte der Stellungnahme der Naturschutzverbände zum LEP-Entwurf vom 25. Juni 2013 zusammen. In ihrer Stellungnahme haben sich die Naturschutzverbände intensiv mit den einzelnen Kapiteln des LEP-Entwurfs auseinandergesetzt und den dortigen Regelungsvorschlägen zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge gegenübergestellt.