MITWIRKEN KANN JEDE*R - STEIGEN SIE EIN! // 25.02.2023 Oberhausen

Jede Stellungnahme ist eine „gute“ Stellungnahme – um auf erkennbare Naturschutzkonflikte hinzuweisen, sind keine vertieften Fachkenntnisse erforderlich. Mit jeder neuen Stellungnahme und dem Austausch mit den weiteren lokalen Verfahrensbearbeiter*innen wächst der Wissensschatz in Sachen Beteiligung und macht Sie selbst zu Expert*innen.

Interessierten wird ein erster Einblick in die spannenden, aber auch herausfordernden und arbeitsreichen Aktivitäten im Rahmen der Verbandsbeteiligung gegeben. Dabei wird aufgezeigt, in welchen Fällen die Naturschutzverbände beteiligt werden, wie ein Beteiligungsverfahren abläuft und wie die Naturschutzverbände die Mitwirkung organisieren. Ebenso wird ein erster Überblick zur praktischen Tätigkeit und zu Hilfestellungen für die Einsteiger*innen vermittelt. Dabei kommen auch die grundlegenden Fragen nach der Wirksamkeit der Verbandsbeteiligung und wichtigen Voraussetzungen für eine „gute“ Stellungnahme zur Sprache.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Naturschutzinteressierte und Verfahrensbearbeiter*innen. Sowohl Neueinsteiger*innen, als auch langjährige Aktive sind herzlich willkommen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Die Veranstaltung wird in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) durchgeführt.

Hinweise

Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet um 16:15 Uhr. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 20 € (ohne Verpflegung) erhoben, der am Veranstaltungstag eingesammelt wird. Sie erhalten am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltungsort

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen

T 0208 88059-0
F 0208 88059-29
E info@lb-naturschutz-nrw.de

Anmeldung

Sie können sich postalisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) beim Landesbüro anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Titel des Seminars als Betreff an.

VORBEHALT: Je nach Corona-Pandemielage im September kann eine Absage erforderlich werden. Das Landesbüro informiert Sie rechtzeitig!

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