Leitungsbau ohne ernsthafte Prüfung der Umweltauswirkungen – kein zukunftsfähiges Konzept! // Stellungnahme der Naturschutzverbände NRW zum Umweltbericht

Die anerkannten Naturschutzverbände in NRW haben am 29.01.2024 zum Berichtsentwurf der strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Bedarfsermittlung 2023 – 2037/ mit Ausblick bis 2045 auf Grundlage des 2. Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom Stellung genommen. Sie halten den vorliegenden Entwurf insbesondere in Bezug auf die Leitungsvorhaben, bei denen auf nachfolgenden Planungsebenen auf eine vertiefende Betrachtung von Natur- und Artenschutzbelangen verzichtet werden soll (Abschichtung), für unzureichend.

Foto: M. Stenzel

Für diese Vorhaben muss die aufgrund der EU-Notfallverordnung geänderte Rechtslage1 zu einer Ergänzung der SUP-Kriterien führen. Eine sachgerechte SUP muss aufzeigen, welche schädlichen Umweltauswirkungen von den vorbereiteten Planvorhaben ausgehen können und sie muss die Artenschutzbelange und weitere Belange nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung abprüfen, soweit sie auf der Ebene des NEP bereits erkennbar sind. Die Naturschutzverbände legen dar, welche Prüfschritte auf dieser übergeordneten Planungsebene möglich und aufgrund der „Notfallgesetzgebung“ auch erforderlich sind.

Ohne sachgerechte Umweltprüfung sind Antragsteller in den nachfolgenden Planungsebenen nach Auffassung der Naturschutzverbände nicht pauschal von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung freigestellt. Die gewünschten Beschleunigungseffekte dürfen nicht dazu führen, dass Umweltbelange im Rahmen der Planungsprozesse gar nicht mehr ernsthaft berücksichtigt werden und Leitungsvorhaben aus diesem Grund in ungeeignete und ökologisch empfindliche Bereiche gesteuert werden.

Außerdem beschäftigt sich die Stellungnahme intensiver mit der Ermittlung des „Präferenzraumes“ für das Leitungsvorhaben „Rhein-Main-Link“ – eine Art „grober Raumplanung“ für die Korridorplanung und neues Instrument in der Leitungsplanung.

>> Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände NRW
>> Stellungnahme des Bundesverbandes des BUND

1Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Verbindung mit § 43 m Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).