Leitlinien schärfen – Anregungen der Naturschutzverbände NRW zum Regionalplan Düsseldorf

Der Düsseldorfer Regionalrat bereitet die Fortschreibung des Regionalplans vor. Aufgrund der aktuellen ökonomischen, sozialen und ökologischen Situation soll sich über zukünftige Ziele und Strategien verständigt werden. Akteure aus Städten, Gemeinden und der Interessensvertretern aus Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft haben im Frühjahr und Sommer 2011 an Runden Tischen und in Arbeitsgesprächen regionalplanerische Themen diskutiert. Die daraus entstandenen Leitlinienvorschläge für die Regionalplanfortschreibung wurden Anfang 2012 den Verfahrensbeteiligten (Behörden, Kammern, Verbände) sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben jetzt zu dem Leitlinienentwurf (Stand Januar 2012) zahlreiche Anregungen eingebracht, um Anforderungen und Ziele des Natur- und Umweltschutzes in den Leitlinien stärker zu verankern.

Eine zentrale Forderung von BUND, LNU und NABU ist die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,. Bis zum Jahr 2025 soll ein Netto-Null-Flächenverbrauch erreicht sein. Zielsetzungen der Leitlinien, wie der Vorrang der Innenentwicklung, werden begrüßt. Die Naturschutzverbände fordern die Berücksichtigung des Klima-, Biotop- und Artenschutzes bei der Nutzung von Brachflächen. Städte und Gemeinden sollen ihre Brachflächen verpflichtend erfassen und in einem Monitoring aktuell bereithalten. Wegen der zurzeit in den Flächennutzungsplänen und im Regionalplan planerisch gesicherten umfangreichen Reserven für Gewerbe sollen die derzeit dargestellten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) im Hinblick auf den Bedarf und die Umweltverträglichkeit  überprüft werden. Die Zielsetzung, dass auch Neuansätze von GIB – auf Grundlage eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes und in interkommunaler Zusammenarbeit - im Freiraum geplant werden können, wird abgelehnt.

Im Kapitel Freiraum regen die Naturschutzverbände  eine Leitlinie zu „Naturschutz und Landschaftsschutz“ an. Der Schutzstatus der im bisherigen Regionalplan festgelegten Gebiete muss durch die Fortschreibung erhalten werden. Für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes sind Entwicklungskorridore entlang der Fließgewässer einzubeziehen. Bei einer unvermeidbaren Querung von Biotopverbundflächen durch Infrastrukturvorhaben sind zwingend geeignete Maßnahmen vorzuschreiben, welche die Biotopverbundfunktion sichern (Grünbrücken, Wildtierdurchlässe o. ä.).

Eine wichtige Bedeutung haben die Ziele zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in der Regionalplanung. Die Naturschutzverbände machen hierzu zahlreiche Vorschläge zur Aufnahme von regionalplanerischen Zielen, die der Ursachenbekämpfung dienen und Anpassungsstrategien an den Klimawandel Rechnung tragen. Bei der Leitlinie zum Thema „Energie“ schlagen die Naturschutzverbände eine Ergänzung der Leitlinien zur Ausschöpfung der Energieeinsparungspotentiale und der Steigerung der Effizienz der Ausnutzung von Energieträgern sowie des Anteils der erneuerbaren Energieträger vor. Die Errichtung und Erweiterung konventioneller Großkraftwerke, die ganz oder im Wesentlichen auf Basis fossiler Energien betrieben werden, wird abgelehnt.

Im Gegensatz zum Leitlinienentwurf sollen nach Vorstellung der Naturschutzverbände im Regionalplan Gebiete, die sich für die Windenergienutzung besonders eignen, als so genannte Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten dargestellt werden. Nur so kann eine strikte räumliche Steuerung der Windernergienutzung und Ausschluss an nicht erwünschten Stellen erreicht und gewährleistet werden, dass auf regionaler Ebene empfindliche Naturräume geschont werden.Photovoltaikanlagen sind vorrangig auf Gebäuden (Dachflächen und Fassaden) zu errichten, Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen sollen nur auf vorbelasteten Standorten, beispielsweise entlang vorhandener Infrastrukturtrassen (wie Autobahnen), errichtet werden.

Zum Konfliktthema „Abgrabungen“ fordern die Naturschutzverbände, dass ausschließlich diejenigen Mengen regionalplanerisch abgesichert werden, die für Vorhaben in NRW verwendet werden und nicht durch andere bzw. recycelte Baustoffe ersetzt werden können. Nach Ansicht der Naturschutzverbände muss die Bedarfsfeststellung auf Grundlage einer neutralen Prognose erfolgen, die sich nicht am Abbauumfang der letzten Jahre orientiert, die Recyclingquote einrechnet und etwaige Exportinteressen der Industrie nicht einbezieht. Im Regionalplan sollten die Flächen, die für die Rohstoffversorgung der nächsten 15 Jahre erforderlich sind, als Abgrabungsbereiche dargestellt werden. Die übrigen Flächen sollten als Reservegebiet gekennzeichnet werden – und noch einmal den Bedarf für 15 Jahre abdecken.

Weitere Anregungen der Naturschutzverbände zu den Themen des Leitlinienentwurfs, wie unter anderem Abgrabungen, Bodenschutz, Landwirtschaft, Biomasse, Oberflächen- und Grundwasser, Überschwemmungsgebiete, Rohstoffabbau, Verkehr enthält die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU vom 30. März 2012.

Informationen zum Verfahren der Regionalplanfortschreibung Düsseldorf finden sich auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf: Neue Regionalplanung - Fortschreibung des Regionalplans