Landesstraßenbedarfsplan NRW 2006 bis 2015

Der Landtag NRW hat am 6. Dezember 2006 das Gesetz zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes mit dem als Anlage beigefügten Landesstraßenbedarfsplan beschlossen. Insgesamt umfasst der Plan 263 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von ca. einer Milliarde Euro.

Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist der Landesstraßenbedarfsplan für den Neu- und Ausbau von Landestraßen für den Zeitraum bis 2015 am 23. Februar 2007 in Kraft getreten.

Der Landestraßenbedarfsplan schreibt den Bedarf der wichtigsten Bauvorhaben bis zum Jahr 2015 gesetzlich fest. Er löst den Bedarfsplan von 1993 ab. Die Auswahl der im Bedarfsplan enthaltenen Vorhaben orientiert sich am Bewertungsergebnis des Integrierten Gesamtverkehrsplans (IGVP), insbesondere am Nutzen-Kosten-Quotienten. Aus dem IGVP ist der Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan entwickelt worden; dieser untergliedert sich in den Landesstraßenbedarfsplan und den Bedarfsplan für Schienenvorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Naturschutzverbände hatten bereits zur Erarbeitung des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan ihre Kritik vorgetragen (» Rundschreiben Nr. 27 "Infrastrukturbedarfsplan NRW 2006 bis 2015").

Insgesamt umfasst der Plan 263 Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von ca. einer Milliarde Euro. Der Landesstraßenbedarfsplan NRW enthält die wichtigsten Um- und Neubaumaßnahmen des Landesstraßennetzes. Ausbaumaßnahmen zur Erhaltung und Punktmaßnahmen, wie z.B. die Beseitigung von Bahnübergängen oder der Ersatz von Kreuzungen durch Kreisverkehre, sind nicht bedarfsplanpflichtig und daher nicht im Landesstraßenbedarfsplan erhalten.

Die Umsetzung der Vorhaben des Landesstraßenbedarfsplanes steht grundsätzlich vor dem Hintergrund der Projektbedeutung und der Finanzierbarkeit. Die Mittelzuweisung durch den Landtag erfolgt daher auf der Grundlage des alle 5 Jahre aufzustellenden Landesstraßenausbauplanes und die jährlich zu beschließenden Landesstraßenausbauprogramme.

Der Landesstraßenbedarfsplan enthält - unterteilt in die Dringlichkeitsstufen 1 und 2 - die langfristigen Planungen für Baumaßnahmen über 3 Millionen Euro Gesamtkosten.

Für die Vorhaben der Stufe 1 besteht ein uneingeschränkter Planungsauftrag (bis einschließlich zum Planfeststellungsbeschluss). Die jeweils dringlichsten Projekte der Stufe 1 werden in den Landesstraßenausbauplan aufgenommen, um möglichst bis 2015 umgesetzt zu werden. Er ist verbindliche Grundlage für die Einstellung von Projekten in die Jahresbauprogramme.

Die Maßnahmen der Stufe 2 können grundsätzlich lediglich bis zur Linienbestimmung betrieben werden, da für diese Vorhaben eine geringere Dringlichkeit als für die Vorhaben der Stufe 1 festgestellt worden ist.

Allerdings wurde im aktuellen Landestraßenbedarfsplan erstmalig eine neue Kategorie der Stufe 2* eingeführt. Hier sind solche Vorhaben aufgeführt, deren besondere raumordnerische Bedeutung festgestellt wurde. Diese Vorhaben erhalten ein "Planungsrecht" bis zur Baureife und können im Einzelfall wie Vorhaben der Stufe 1 in den Landesstraßenausbauplan aufgenommen werden und damit der Finanzierung gesichert ist.
Bei unvorhersehbarem Bedarf entscheidet das Landesverkehrsministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages über Ausnahmen vom Landesstraßenbedarfs- und ausbauplan.

Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan ist der Bedarf für das jeweilige Vorhaben durch den Landtag zwar grundsätzlich anerkannt und für das Linienbestimmungs- bzw. Planfeststellungsverfahren verbindlich. Dieses stellt jedoch keine Vorentscheidung, z. B. über den konkreten Trassenverlauf dar (das "Ob", nicht das "Wie").

Erst in den nachfolgenden Planungsstufen der Linienbestimmung und der Planfeststellung wird der Bedarf in die sonstigen Untersuchungen zu Einzelfragen und in die Abwägung der verschiedenen Belange eingestellt. Über die Realisierbarkeit und Gestaltung des Vorhabens wird abschließend im Planfeststellungsbeschluss entschieden.

Weitergehende Erläuterungen zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung (z. B. methodische Grundlagen, Bewertungsverfahren, Einzel-Dossiers der untersuchten Vorhaben) finden Sie unter » http://www.lvp.nrw.de.

In der » Anlage(PDF, 66 kB) finden Sie die Gesamtaufstellung der Projekte des Landestraßenbedarfsplanes 2006 bis 2015.

Die anerkannten Naturschutzverbände legten mit ihrer » Stellungnahme(PDF, 143 kB) u.a. eine Streichliste von Projekten, mit denen erhebliche ökologische Probleme einhergehen, vor.