Landesstraßen-, ÖPNV- und Radschnellwegbedarfspläne zur Umsetzung der Klima- und Verkehrswende nutzen!

BUND NRW, LNU und NABU NRW fordern in ihrer vom Landesbüro koordinierten Stellungnahme vom 4.11.2025 zum Scoping des Landesstraßen- und ÖPNV-Bedarfsplans, dass die Aufstellung dieser Pläne auf der Basis des Landesverkehrsmodells 2025 zur Umsetzung der Klima- und Verkehrswende genutzt wird. Für den Klimaschutz, den Naturschutz - unter besonderer Berücksichtigung des Biodiversitätsschutzes - und den Freiflächenschutz sind eindeutige Ziele zu bestimmen, so zur Reduktion der CO2-Emissionen, der Vermeidung/ Minimierung des Freiflächenverbrauchs sowie zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz.

Foto: M. Stenzel

Der Katalog der sensiblen Bereiche, die von möglichen Linienführungen von Verkehrstrassen möglichst ausgenommen werden sollen, reicht mit den genannten Gebietskategorien - Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), Naturschutzgebiete, Nationalparke, die Zonen I und II von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie Störfallbetriebe - nicht aus, um die für die Erreichung von Zielen des Natur- und Klimaschutzes zwingend erforderlichen Flächen grundsätzlich von einer Überplanung auszunehmen. Die Naturschutzverbände schlagen deshalb eine Ergänzung dieser „Ausschlussbereiche“ um Flächen faktischer Vogelschutzgebiete, für den Naturschutz in Regionalplänen dargestellter Bereiche wie u.a. Bereiche zum Schutz der Natur sowie um Wildnisentwicklungsgebiete, unzerschnittene verkehrsarme Räume der Größenklassen 50 – 100 km2 (38 Gebiete in NRW) und > 100 km2 (7 Gebiete), organische Böden (Landesmoorkulisse) und Überschwemmungsgebiete/ Hochwasserrisikogebiete vor.

Die Naturschutzverbände kritisieren, dass bei den zu berücksichtigenden Umweltzielen die Wiederherstellungsverordnung der Europäischen Union nicht berücksichtigt wurde und die Überprüfung der Artenschutzbelange nur anhand weniger sogenannter verfahrenskritischer Arten erfolgen soll. Hier sollten die Verantwortungsarten nach der Biodiversitätsstrategie NRW, wie z.B. Rotmilan, Wachtelkönig, Gartenschläfer, Feldhamster sowie die Vorkommen der Vogelarten, für die nach der EU-Widerherstellungsverordnung Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen sind, wie u.a. Feld-/ Heidelerche, Neuntöter, Kiebitz, Steinkauz, Eingang in die Umweltprüfung finden. Weitere Kritikpunkte sind die unzureichende Beachtung des Biotopverbundes und von Freiräumen mit Klimaanpassungsfunktionen.

Die Naturschutzverbände erwarten, dass es bei Nichterreichung von Umweltzielen in den Bedarfsplänen zwingend zu Korrekturen durch Streichungen/ Änderungen von Projekten kommt.  

Die Alternativenprüfungen müssen verkehrsträgerübergreifend erfolgen, um Mobiltätsanforderungen durch eine Verlagerung und damit den Ausbau des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußwege) stärker Rechnung zu tragen. 

Die gemeinsame Stellungnahme vom 4.11.2025 zum Scoping des Landesstraßen- und ÖPNV-Bedarfsplans finden Sie hier.

Weitere Informationen finden sich:
zum Landesstraßenbedarfsplan auf der BUND-Homepage,
zum Landesverkehrsmodell 2035 auf der Website des Umweltministeriums NRW
und zum Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende NRW auf der Website des NABU NRW.