Landesplanung versus Flächenschutz?

Ersatzlose Streichung der 5 Hektar-Grenze beabsichtigt – Entwurf des Landesentwicklungsplans missachtet Vorgaben des Raumordnungsgesetzes; Naturschutzverbände fordern mehr Flächenschutz und eine abschließende räumliche Steuerung von Bereichen für Abgrabung und Windenergie durch die Regionalplanung

Mit dem sogenannten  » Entfesselungspaket II hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW eingeleitet. Dazu liegt nun der » Entwurf der Landesregierung mit den beabsichtigten Änderungen (Stand 15. Dezember 2017) vor.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben im Rahmen der Beteiligung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung für die Planänderung (Scoping) sowohl ihre Anforderungen an die Umweltprüfung eingebracht als auch zu den beabsichtigen Änderungen des LEP Position bezogen.

Die Naturschutzverbände kritisieren, dass zum Scoping zwar der Entwurf der beabsichtigten LEP-Änderung vorgelegt wurde, jedoch keine Unterlagen zur Konzeption der Umweltprüfung. Zur Umweltprüfung fordern die Naturschutzverbände eine intensive Auseinandersetzung mit dem neu in den Prüfkatalog der Umweltprüfung aufgenommenen Schutzgut „Fläche“ (vgl. § 8 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)). Hinsichtlich des Schutzgutes „Fläche“ wurde zusätzlich der Grundsatz der Raumordnung zur Verringerung der erstmaligen Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke eingeführt (§ 2 Absatz 2 Nr. 6 Satz 3 ROG); in diesem Zusammenhang werden „quantifizierte Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme“ ausdrücklich als Instrument eingeführt. Dieser neu gefasste Grundsatz ist in der Umweltprüfung für die LEP-Änderung zu berücksichtigen, insbesondere indem geprüft wird, ob und ggf. wie sich die Planänderungen auf den Flächenschutz bzw. die Verringerung des Flächenverbrauchs auswirken.

Mit der beabsichtigten Streichung des Grundsatzes im gültigen LEP „Leitbild flächensparende Siedlungsentwicklung“ (Nr. 6.1-2) und der damit festgelegten Absicht, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW bis zum Jahre 2020 auf 5 Hektar und langfristig auf „Netto-Null“ zu reduzieren, würde die Landesregierung eine quantifizierte Vorgabe aufgeben. Dagegen stehen rechtliche Bedenken, da die Bundesländer die Grundsätze der Raumordnung durch Festlegungen in ihren Raumordnungsplänen konkretisieren müssen, soweit dies erforderlich ist. Die Erforderlichkeit, den raumordnerischen Grundsatz zum Flächenschutz in Nordrhein-Westfalen zu konkretisieren, um eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Nordrhein-Westfalen zu erreichen, steht für die Naturschutzverbände außer Frage. Die Reduzierung des Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2025 auf „Netto Null“ ist eine der zentralen Forderungen der Naturschutzverbände gegenüber der Landesregierung. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Landesplanung mit ihren Möglichkeiten, für die nachfolgenden Planungsebenen Vorgaben zu treffen. Ein Fünftel der Landesfläche ist bereits versiegelt (23,1 Prozent). Der hohe Flächenverbrauch zerstört und zerschneidet Lebensräume von Tieren und Pflanzen, führt zu Artensterben, Lärm und Abgasen.

Auch die beabsichtigen Änderungen der gültigen LEP-Ziele „Siedlungsraum und Freiraum“ (Nr. 2-3) und „Inanspruchnahme von Standorten für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ (Nr. 6.4-2 ) bedeuten eine Schwächung des Freiraumschutzes und stehen einer nachhaltigen Raumnutzung entgegen. Die Naturschutzverbände kritisieren, dass Abgrabungsbereiche („Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze für nichtenergetische Rohstoffe“) in den Regionalplänen zukünftig nur noch in Konfliktbereichen als Konzentrationszonen (Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten) dargestellt werden sollen. Die Konflikte würden damit nicht länger frühzeitig und abschließend planerisch auf der Regionalplanebene geklärt, sondern auf die Genehmigungsverfahren verschoben. Eine abschließende räumliche Steuerung auf der Ebene der Regionalplanung fordern die Naturschutzverbände auch für die Windenergienutzung. Hier setzt der LEP-Entwurf dagegen auf die Stärkung der kommunalen Entscheidungskompetenz. Abgelehnt wird auch die Aufhebung der Unterscheidung zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen. Erforderlich wäre dagegen eine Zielausrichtung auf ein effizientes Flughafennetz im Rahmen eines Gesamtverkehrssystems, das die Potenziale zur Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Schiene ausschöpft und Fluglärm effektiv mindert.

Zum Weiterlesen