Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen in Kraft

Das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 29. Januar 2013 ist am 7. Februar 2013 in Kraft getreten (GVBl. NRW 2013, Nr. 4 vom 6.2.2013). Die aktuelle Fassung des Gesetzes findet sich unter » recht.nrw.de - bestens informiert → Geltende Gesetze und Verordnungen → Suche: Klimaschutzgesetz

Das „Klimaschutzgesetz“ (Artikelgesetz) ist nach kontroverser Plenardebatte im nordrhein-westfälischen Landtag im Januar 2013 (Drucksache 16/1958) nunmehr in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden "Klimaschutzziele" (§ 3 KlSchG), insbesondere Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in NRW verbindlich festgelegt. Instrumente zur Umsetzung der Klimaschutzvorgaben sind u.a. der Klimaschutzplan (§ 6 KlSchG) und die Klimaschutzkonzepte (§ 5 KlSchG). Der Klimaschutzplan soll erstmals im Jahr 2013 erstellt werden und ist alle fünf Jahre fortzuschreiben. Das neue Gesetz wird flankiert von Änderungen des Landesplanungsgesetzes: Bei der Erarbeitung von Raumordnungsplänen sind vorliegende Klimaschutzkonzepte zu berücksichtigen sowie u.a. die räumlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und der Klimaanpassung an den Klimawandel als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festzulegen (vgl. § 12 LPlG). Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag im Oktober 2012 hatten die anerkannten Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW erneut Stellung genommen.