Die anerkannten Naturschutz-
verbände BUND NRW, LNU und NABU NRW begrüßen den bundesweit einmaligen Vorstoß der Landesregierung, mit einem
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein - Westfalen Klimaschutz-
bemühungen mit rechtlichen Vorgaben zu flankieren. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf regen die Naturschutzverbände an, die künftigen Klimaschutzziele (§ 3 des Entwurfs) als für gegenüber jedermann verbindlich auszugestalten. Bislang sollen die Verpflichtungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur gegenüber "öffentlichen Stellen" gelten. Die Verbände sprechen sich ferner dafür aus, neue Instrumente zur Erreichung der Klimaschutzziele wie etwa den "Klimaschutzplan" (§ 6 des Entwurfs) und die beabsichtigte Verzahnung mit den Instrumenten der Landes- und Regionalplanung bereits im Klimaschutzgesetz weiter zu konkretisieren.