Jahresbericht 2015

Aktivitäten der anerkannten Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Verbandsbeteiligung im Jahr 2015 +++ Zahlen und Trends im Überblick

Im Jahr 2015 lagen die Schwerpunkte der Mitwirkung der nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz NRW, Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie Naturschutzbund Deutschland NRW wie in den Vorjahren im Gewässerausbau sowie in Verfahren rund um die naturschutzrechtlich geschützten Teile von Natur und Landschaft (Unterschutzstellung durch Landschaftsplan oder Verordnung sowie Befreiungen von Verboten in Schutzgebieten im Einzelfall).

Die im Landesbüro für das Jahr 2015 erfassten Teilnahmen der Naturschutzverbände an informellen Terminen, beispielsweise Ortsterminen zur Vorabstimmung von Planungen, und offiziellen Terminen sowie die Erarbeitung einer Vielzahl von Stellungnahmen belegen das hohe Engagement des ehrenamtlichen Naturschutzes im Rahmen der Verbandsbeteiligung. Die Terminteilnahmen entfielen vor allem auf Straßenbau- und Gewässerausbauverfahren, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sowie auf Termine im Zusammenhang mit Schutzgebieten, wie beispielsweise Informationsgespräche zum Nationalpark Eifel und begleitende Arbeitskreise zur Aufstellung von Vogelschutzmaßnahmenplänen für Vogelschutzgebiete.

Die Arbeit des Landesbüros war im Jahr 2015 maßgeblich von den Gesetzgebungsaktivitäten der Landesregierung bestimmt. So wurden zur Sommerpause die längst überfälligen Entwürfe für ein neues Landesnaturschutzgesetz NRW sowie die Novelle des Landeswassergesetzes vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet. Die Naturschutzverbände begleiteten beide Gesetzgebungsverfahren umfassend. Ferner bestand für die Naturschutzverbände Gelegenheit, zu den Entwürfen für ein E-Government-Gesetz NRW, einen Klimaschutzplan und verschiedene Erlasse Stellung zu nehmen.

Die Umsetzung der Energiewende ist derzeit eines der wichtigsten Themenfelder bei der Mitwirkung der Naturschutzverbände in Plan- und Zulassungsverfahren: Auf der Bundesebene werden länderübergreifende und / oder bundesweite Planungen beispielsweise zum Bedarf für Stromtrassen und dem Trassenverlauf angestoßen (Stichwort Bundesnetzplanung, Bundesfachplanung), die für Nordrhein-Westfalen von Bedeutung sind. Auf Landesebene kommt der Landes- und Regionalplanung große Bedeutung zu, wenn es darum geht, durch raumordnerische Festlegungen die Bereiche für die Energiegewinnung zu planen. Auf der kommunalen Ebene stellen die Verfahren zur Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen in den Flächennutzungsplänen einen Schwerpunkt der Verbandsbeteiligung dar. Den Planungen entgegenstehende Schutzgebietsausweisungen und / oder artenschutzrechtliche Konflikte stehen im Mittelpunkt der Stellungnahmen in den konkreten Zulassungsverfahren für den Bau und Betrieb von Vorhaben. Der Jahresbericht 2015 stellt in ausgewählten Beteiligungsverfahren das Engagement der Naturschutzverbände für eine naturverträgliche Umsetzung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen vor.

Weitere Informationen zur Arbeit des Landesbüros und den Aktivitäten der anerkannten Naturschutzverbände rund um die Verbandsbeteiligung in NRW finden sich im » Jahresbericht 2015.