Im November 2007 ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und die Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um nachteilige Folgen durch Hochwasser besonders für die "Menschliche Gesundheit", die "Umwelt", das "Kulturerbe" und "Wirtschaftliche Tätigkeiten" zu vermeiden und zu verringern.
Nach der „Vorläufigen Risikobewertung/ Bestimmung der schadensträchtigen Gewässer“ im Jahr 2010 erfolgte bis Ende 2013 die Erstellung der „Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten“; inzwischen stehen die Karten als PDF auf der Website des Umweltministeriums NRW zur Verfügung.
Kernstück der Hochwasserrisikomanagements ist jedoch die konkrete Planung von Maßnahmen. Bis Dezember 2015 soll in „Hochwasserrisikomanagementplänen“ festgelegt werden, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Dies können neben Evakuierungsplänen und Maßnahmen der Bauleitplanung auch technische oder ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen sein. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist für das Jahr 2014 im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Entwurf der Hochwasserrisikomanagementplanung vorgesehen.
Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW setzt sich dafür ein, dass den ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände bereits im anlaufenden Planungsprozess als „interessierte Stellen“ eine Beteiligung eröffnet wird.
Bereits im Oktober 2012 hatten die anerkannten Naturschutzverbände zum Entwurf einer "Arbeitshilfe zur Erarbeitung der Beiträge zu den HWRM-Plänen in Nordrhein-Westfalen" - u.a. hinsichtlich der an die SUP und vorgeschlagene Maßnahmentypen zu stellenden Anforderungen - Stellung genommen.
» Gemeinsame Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände NRW zur "Arbeitshilfe zur Erarbeitung derr Beiträge zu den HWRM-Plänen in Nordrhein-Westfalen" [pdf]