Die Forderungen der Verbände umfassen u. a. das explizite Verbot sogenannter Schottergärten, eine Vorgabe zur Begrünung oder Bepflanzung baulicher Anlagen (beispielsweise durch Dach- oder Fassadenbegrünung), wirksame Regelungen zur Vermeidung tödlicher Kollisionen von Vögeln an Glasflächen sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung insbesondere von Vögeln und Fledermäusen, die auf eine Nutzung von Gebäuden als Nist- und Ruhestätten angewiesen sind.
Um die Beachtung der – europarechtlich vorgegebenen – Anforderungen an den Artenschutz auch beim Abriss baulicher Anlagen zu gewährleisten, ist die Einführung zumindest einer Anzeigepflicht erforderlich, die eine rechtzeitige Beteiligung der Naturschutzbehörden sicherstellt. Die weitgehende Freistellung der Beseitigung baulicher Anlagen von der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht hat zu erheblichen Defiziten im Artenschutz geführt und muss korrigiert werden.
Grundsätzlich positiv bewerten die Naturschutzverbände das Vorhaben, durch entsprechende Neuregelungen die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in bestehenden Gebäuden zu unterstützen. Gefordert wird die Nutzung aller geeigneten Maßnahmen, um die Schaffung von Wohnraum und Gewerbeflächen ohne die Inanspruchnahme neuer Flächen zu fördern.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 20.10.2020 finden Sie hier.