Wolfsverordnung NRW

Die drei anerkannten Naturschutzverbände haben gemeinsam im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf einer Wolfsverordnung für NRW des Umweltministeriums kritisch Stellung bezogen.

Wolf, NABU NRW/Thomas Pusch

Ziel der geplanten Verordnung ist die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den streng geschützten Wolf in NRW. Der Entwurf enthält Regelungen zu der Verscheuchung und der Vergrämung eines Wolfes sowie der Entnahme eines Wolfes im Interesse der Gesundheit des Menschen, zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden und von schwer verletzten/erkrankten Wölfen. NRW folgt damit anderen Bundesländern, wie Brandenburg oder Niedersachsen, die bereits in der Vergangenheit eigene Landesverordnungen zum Wolf erlassen haben.

Die Naturschutzverbände lehnen die Wolfsverordnung in Form des vorgelegten Entwurfs ab, da

  • sie mit dem EU-Recht unvereinbar ist,
  • dem gültigen (abgestimmten) Wolfsmanagementplan NRW widerspricht,
  • nicht das Miteinander von Wolf und Weidewirtschaft fördert,
  • nicht die Akzeptanz von Wolfsvorkommen fördert,
  • nicht zur präventiven Vermeidung der Häufung von Nutztierrissen beiträgt
  • und es aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen/ Handhabungen keinen gesonderten Regelungsbedarf hinsichtlich der Zulassungen von Ausnahmen in Form einer Verordnung bedarf.

Der aktuelle Entwurf der Verordnung enthält zudem keinerlei Hinweise auf die Notwendigkeit eines wolfsabweisenden Herdenschutzes, der aber nach Auffassung der Naturschutzverbände die Basis für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist.

Die gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier. Das Ministerium hat einen Teil der Anregungen der Naturschutzverbände, wie beispielsweise die Differenzierung nach dem Alter der Tiere bei der Vergrämung eines Wolfes mit unerwünschtem Verhalten aufgegriffen und den ursprünglichen Entwurf entsprechend angepasst. Die Wolfsverordnung ist am 22. April 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 9. März 2027.