Zum einen bedeuteten sie eine Schwächung der Eingriffsregelung in NRW. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Wiedereinführung der 1:1 Kompensation bzw. zur Überbetonung der ohnehin schon im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange werde in rechtlich zweifelhafter Weise der Eindruck erweckt, man könne den rechtlich erforderlichen Kompensationsumfang nach Belieben reduzieren. Die Ursachen des Flächenverbrauchs lägen zudem nicht in der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Kontext der Eingriffskompensation, sondern in dem von der Landesregierung ungebremsten Flächenverbrauch durch Siedlungsbau, Gewerbeflächen und Infrastrukturvorhaben, der diesen Kompensationsbedarf erst auslöse. Zum anderen wenden sich die Naturschutzverbände entschieden gegen die geplanten Änderungen im Kontext der Beteiligung der Naturschutzbeiräte, welche das ehrenamtliche Engagement der Beiratsmitglieder*innen grundlos erschweren und behindern würden.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier.
Den Wortlaut des Gesetzesentwurfes – Drucksache17/14066 – finden Sie hier.