Geplante LNatSchG-Änderung - Keine Stärkung des Naturschutzes in NRW

In Vorbereitung der Anhörung des Umweltausschusses zu den von den Landtagsfraktionen von CDU und FDP vorgeschlagenen Änderungen des Landesnaturschutzgesetzes haben die anerkannten Naturschutzverbände eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, in der sie darauf hinweisen, dass der Naturschutz in der heutigen Zeit, die von einer massiven Gefährdung von Natur, Landschaft und Artenvielfalt geprägt ist, gestärkt werden muss. Die geplanten Änderungen ließen jedoch das Gegenteil befürchten.

Ausgleichsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung, S. v. Kampen

Zum einen bedeuteten sie eine Schwächung der Eingriffsregelung in NRW. Mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Wiedereinführung der 1:1 Kompensation bzw. zur Überbetonung der ohnehin schon im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange werde in rechtlich zweifelhafter Weise der Eindruck erweckt, man könne den rechtlich erforderlichen Kompensationsumfang nach Belieben reduzieren. Die Ursachen des Flächenverbrauchs lägen zudem nicht in der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Kontext der Eingriffskompensation, sondern in dem von der Landesregierung ungebremsten Flächenverbrauch durch Siedlungsbau, Gewerbeflächen und Infrastrukturvorhaben, der diesen Kompensationsbedarf erst auslöse. Zum anderen wenden sich die Naturschutzverbände entschieden gegen die geplanten Änderungen im Kontext der Beteiligung der Naturschutzbeiräte, welche das ehrenamtliche Engagement der Beiratsmitglieder*innen grundlos erschweren und behindern würden.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier.

Den Wortlaut des Gesetzesentwurfes – Drucksache17/14066 – finden Sie hier.