Geändertes Wasserentnahmeentgeltgesetz in Kraft

Mit der Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes wurde die im Jahr 2009 beschlossene Abschaffung der Entgelte für Gewässerbenutzungen in Nordrhein-Westfalen rückgängig gemacht. Die Naturschutzverbände begrüßen die Beibehaltung des Entgelts, sie sehen darin ein wirksames Instrument zum Ressourcenschutz.

Das Gesetz zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes vom 25. Juli 2011 ist am 30. Juli 2011 in Kraft getreten (GVBl. NRW 2011, Nr. 18 vom 29.7.2011). Die aktuelle Fassung des Gesetzes findet sich unter » recht.nrw.de - bestens informiert →  Geltende Gesetze und Verordnungen → Suche: Wasserentnahmeentgeltgesetz.

Das Gesetz aus dem Jahr 2004 belegt Gewässerbenutzungen - das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern - mit einem Entgelt. Die aktuelle Änderung zielt darauf, die im Jahr 2009 beschlossene Abschaffung des Entgelts - durch die Einführung einer Befristung des Gesetzes bis zum Jahr 2018 und die Abschmelzung der Entgelte bis dahin - rückgängig zu machen. In der öffentlichen Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW am 7. April 2011 begrüßten die anerkannten Naturschutzverbände NRW den Gesetzentwurf der Landesregierung NRW vom Dezember 2010 zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes. Zugleich erneuerten sie ihre Kritik aus Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2004 gegenüber den Begünstigungen zugunsten der Energiewirtschaft.

Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände NRW und des Wassernetz NRW zum Regierungsentwurf zur Änderung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes, April 2011