Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf // Naturschutzverbände nehmen umfassend Stellung

Die Agenda der Naturschutzverbände mit Änderungs- und Verbesserungsvorschlägen für den weiteren Planungsprozess ist lang; aus den Anregungen und Bedenken ergibt sich ein umfangreicher Überarbeitungsbedarf zu konkreten Planfestlegungen, zugleich formulieren die Naturschutzverbände zahlreiche Zielvorgaben, um die planerische Absicherung der Schutzbemühungen zu verbessern.

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben sich seit November 2014 in allen Teilen der Planungsregion Düsseldorf intensiv mit der Fortschreibung des Regionalplans befasst. Die zahlreichen Anregungen und Bedenken der ehrenamtlichen Vertreterinnen und Verteter, die das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW in der gemeinsamen Stellungnahme zusammengeführt hat, legen den Fokus auf die drängenden Umweltprobleme vom Niederrhein bis in das Bergische Land hinein.

Der vorgelegte Entwurf für die Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf bleibt leider in vielen Punkten hinter den Erwartungen der Naturschutzverbände an einen zeitgemäße Regionalplanung zurück; zu den Hauptkritikpunkten zählen aus Sicht der Naturschutzverbände:

  • Das Fehlen einer übergeordneten Leitvorstellung, die eine zukunftsfähige Entwicklung des Planungsgebietes in den Mittelpunkt stellt und auch die erforderlichen Prioritäten bei entgegenstehenden Zielvorstellungen benennt, insbesondere das Fehlen planerischer Vorstellungen für eine weitere Entwicklung des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. die Beseitigung von vorhandenen Defiziten.
  • Die starke Reduzierung der Darstellung von Regionalen Grünzügen anstelle ihrer planerischen Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung/ Sanierung und der damit verbundenen Stärkung ihrer Bedeutung auch für klimaökologische Funktionen.
  • Die Beschränkung auf eine Mindestmaß bei der Darstellung der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) sowie die generelle Gliederung der BSN in Kernbereiche mit einer höheren Schutzbedürftigkeit (Unterschutzstellung als Naturschutzgebiete) und sonstige, weniger schutzbedürftige Bereiche – die Darstellungen der Bereiche zum Schutz der Natur und zum Schutz der Landschaft und Erholung sowie der Waldbereiche resultieren weit überwiegend aus nachrichtlichen Übernahmen des Status Quo.
  • Die verspätete Vorlage des Fachbeitrags des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Erarbeitungsverfahren und die unvollständige Übernahme der Fachbeitragsinhalte (u.a. Biotopverbundflächen, Klimakorridore, …) sowie fehlender Fachbeitrag zum Landschaftsbild und unzureichende Vorgaben zu Bodennutzungen in grundwassergefährdeten Bereichen.
  • Die Verfehlung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung, insbesondere auch durch die über den ohnehin großzügig ermittelten Bedarf hinausgehende Darstellung von Sondierungsbereichen, und keine Umsetzung der Zielsetzung des Landes, den Flächenverbrauch auf 5 ha bis zum Jahr 2020 und langfristig auf „Netto-Null“ zu reduzieren.
  • Die Abschwächung der bisherigen planerischen Vorgaben des GEP 99 zum Gewässerschutz; so soll der Vorgabe, vorhandene Grundwasserbelastungen verpflichtend zu sanieren nur die Bindungswirkung eines Grundsatzes zukommen, drängende Probleme wie die erheblichen Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung durch Nitrateinträge sollen künftig unerwähnt bleiben; die planerischen Vorgaben zur Unterstützung der Zielerreichung der WRRL sind unzureichend.
  • Das Fehlen einer planerischen Konzeption zur Bewältigung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsaufgaben.
  • Die Darstellung von Straßenbauvorhaben aus den Bedarfsplänen, deren Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, und die unzulässige planerische Verortung von Straßenbau-Bedarfsplanmaßnahmen bisher „ohne räumliche Festlegung“.
  • Unverminderte Fortschreibung der Bereiche für die Gewinnung nicht energetischer Rohstoffe, insbesondere weiterhin Abgrabungsbereiche im und im Umfeld des EU-Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“.
  • Unzureichende Vorgaben zur räumlichen Steuerung der Windenergiebereiche, der Nutzung der Wasserkraft sowie kein Ausschluss des Fracking.
  • Die unterlassene kumulative Betrachtung der Auswirkungen der Planfestlegungen für alle Teilräume der Planungsregion und die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Prüfung von Planalternativen.

 

» Stellungnahme im Überblick

» Gemeinsame Stellungnahme von BUND NRW, LNU und NABU NRW vom 31. März 2015 (4,4 MB; ohne Anlagen!)