Erster Klimaschutzplan für Nordrhein-Westfalen

Naturschutzverbände nehmen zum Planentwurf der Landesregierung Stellung

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf der Landesregierung für einen Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen begrüßen die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU) ausdrücklich die nordrhein-westfälische Klimaschutzpolitik.

Mit dem Klimaschutzgesetz NRW wurden im Jahr 2013 erstmals verbindliche landesgesetzliche Regelungen zum Schutz des Klimas getroffen und damit eine zentrale umweltpolitische Forderung der Verbände umgesetzt. In seiner Sitzung am 14. April 2015 hat das Kabinett nun den Entwurf für den ersten nordrhein-westfälischen Klimaschutzplan verabschiedet, dem bei der Umsetzung der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele eine zentrale Bedeutung zukommen soll. Die Naturschutzverbände geben jedoch zu bedenken, dass der künftige Klimaschutzplan reinen Angebotscharakter haben wird, solange die Planvorgaben nicht zumindest gegenüber den „öffentliche Stellen“ im Wege einer Rechtsverordnung für verbindlich erklärt werden (vgl. § 6 Abs. 6 Klimaschutzgesetz NRW). Die Naturschutzverbände haben bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Klimaschutzgesetz ihre Bedenken bezüglich der mangelnden unmittelbaren Verbindlichkeit der Vorgaben aus dem Klimaschutzplan vorgetragen; vgl. die Aktuelle Meldung zum Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen vom 18.02.2013.