Im Rahmen dieser Offenlage wurden den Verbänden überarbeitete Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt der aufgezeigten Überarbeitungen beruhte hierbei auf den entfallenen und neuen zeichnerischen Festlegungen. Diese basierten entweder auf spezifischen Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren oder waren Anpassungen und Aktualisierungen des Kartenwerks an andere Vorgaben, wie landesplanerische Änderungen.
Schwerpunkt der Überarbeitung war die Rücknahme von Flächen zu Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) (424,8 ha). Die Rücknahmen von Bereichen für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) (13,9 ha) und Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) (11,5 ha) waren gering.
Auch die Rücknahme der BSAB wird als unzureichend betrachtet. Im Umweltbericht werden einem Viertel der betrachteten Gebiete erhebliche, negative Umweltauswirkungen attestiert. Zudem sind bei der Ausweisung neuer Abbauflächen die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 03.05.2022 (11 D 2/20) formulierten Anforderungen an die Ermittlung einer hinreichenden Abwägungsgrundlage zu beachten.
Die Naturschutzverbände sehen im Regionalplan Ruhr auch bei den Schutzgütern Klima und Wasser noch Entwicklungspotential. Sie erwarten bei einer zukunftsorientierten Planung, dass Angaben zur Umwelt- und Klimafolgenprüfung gemacht werden und dass Überschwemmungsgebiete, Gebiete, die bei Extremhochwässern überflutet werden und von Starkregenereignissen voraussichtlich betroffene Bereiche von Bebauung freigehalten werden.
Weitere Kritikpunkte und Ausführungen finden Sie in der gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände zur dritten Offenlage vom 31.03.2023.