Die mit dem » "Einführungserlass zum Landschaftsgesetz für Eingriffe durch Straßenbauvorhaben (ELES) in der Baulast des Bundes oder des Landes NRW" vom 6.3.2009(PDF, 261 kB) verbindlich eingeführte so genannte ELES-Methode wird trotz erheblicher rechtlicher und fachlicher Kritikpunkte in den Straßenbauverfahren weiter angewendet.
» Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 30.6.2008(PDF, 140 kB)
» Landesbüro-Rundschreiben Nr. 33, S.12-18(PDF, 2,4 MB)
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft nach der ELES-Methode sowie der für diese Verfahren verbindlich eingeführte » "Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung" (LANUV 2008) führt zu einem erheblich verminderten und unzureichenden Umfang an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das wird insbesondere bei den Straßenbauvorhaben deutlich, bei denen die Eingriffsbewertung zunächst auf der Grundlage der bis Anfang 2009 gültigen Methodik ("ARGE Eingriff - Ausgleich") - beruhend auf den Vorgaben des Erlasses » "ERegStra"(PDF, 384 kB) - erfolgte und anschließend eine Überarbeitung nach ELES vorgenommen wurde. Die Überarbeitung hatte Reduzierungen des Kompensationsumfangs von einem Drittel bis zur Hälfte der Maßnahmen zur Folge und verdeutlichen, dass nach der ELES-Methodik kein vollumfänglich funktionaler Ausgleich bzw. Ersatz mehr erfolgt. Die Reduzierung der Kompensationsmaßnahmen lässt sich jedoch nicht mehr aus den Spielräumen bei der fachlichen Beurteilung rechtfertigen, wie sie sich aus den unterschiedlichen Bewertungsverfahren ergeben können.
Von der ELES-Anwendung sind verschiedene äußerst umstrittene Straßenbauprojekte betroffen, die hoch wertvolle Landschaftsräume erheblich beeinträchtigen und bei denen ein Verzicht auf eine vollständige Kompensation zu einer Verstärkung der ohnehin nicht ausgleichbaren Schäden in Natur und Landschaft führt. Zu diesen Vorhaben gehören der Neubau der B 67n von Reken nach Dülmen (Vogelschutzgebiet Heubachniederung, Lavesumer Bruch und Borkenberge DE-4108-401 ), der Neubau der A 33 im Bereich Halle - Borgholzhausen (FFH-Gebiet "Tatenhauser Wald") und der Neubau der B 508n Teil-Ortsumgehung Kreuztal als erster Abschnitt einer geplanten Kette von Ortsumgehungen im Zuge der B 508/B 62 bis nach Hessen.
Im Jahr 2010 haben die Naturschutzverbände unter anderem zu folgenden Planfeststellungsverfahren Stellung genommen:
- Ausbau und Verlegung der B 62 zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergange in und bei Bad Laasphe » Stellungnahme vom 13.12.2010 (PDF, 170 kB)
- Neubau der B 508n Teil-Ortsumgehung Kreuztal, HTS - Querspange B 508 » Stellungnahme vom 9.12.2010 (PDF, 412 kB)
- Neubau der B 67n / B 474n Reken-Dülmen » Stellungnahme vom 8.12.2010 (PDF, 1,2 MB)
- Neubau der B 66n Bielefeld/Hillegossen - Leopoldshöhe/ Asemissen » Stellungnahme vom 8.12.2010 (PDF, 154 kB)
- Neubau der B 61n als Ortsumgehung Ummeln/A 33-Zubringer » Stellungnahme vom 12.10.2010 (PDF, 229 kB)
- Neubau der A 33 von Halle nach Borgholzhausen (Planfeststellungsabschnitt 7.1); in der » Stellungnahme vom 15.3.2010(PDF, 4,8 MB) werden neben der Kritik an der Reduzierung der Kompensationsflächen auch Verstöße gegen das europäische Gebiets- und Artenschutzrecht geltend gemacht. In einer weiteren » Stellungnahme vom 25.06.2010 (PDF, 148 kB) äußern die Naturschutzverbände Kritik an dem Maßnahmenkonzept zur Verminderung der Nährstoffeinträge ("Critical Loads") in die Waldbestände des FFH-Gebietes "Tatenhauser Wald"
- Neubau der B 480 n Ortsumgehung Bad Wünnenberg » Stellungnahme vom 26.1.2010, PDF, 203 kB)