Der vorgelegte » Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung vom 23. Juni 2015 zielt auf eine Digitalisierung sowohl der Kommunikation und (Verfahrens-) Abläufe innerhalb der staatlichen und kommunalen Verwaltung als auch im Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürger. Die Landesregierung reagiert damit auf die Gesetzgebung des Bundes: Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften 25. Juli 2013 (BGBl. I. S. 2749), insbesondere dem als Artikel 1 des Gesetzes beschlossenen E-Government-Gesetz (EGovG) hat sich der Bundesgesetzgeber zum Ziel gesetzt, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz soll über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten, indem es Bund, Ländern und Gemeinden und Gemeindeverbänden ermöglicht, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Diesen Ansatz teilt das Land Nordrhein-Westfalen und bebsichtigt, die Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes in Landesrecht umzusetzen.
» Online-Plattform der Landesregierung zum E-Government-Gesetz NRW
Es ist absehbar, dass die voranschreitende Digitalisierung sowohl die Möglichkeiten als auch die Art und Weise der Mitwirkung der Naturschutzverbände in staatlichen und kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen vielfältig beeinflussen und verändern wird. Für die Naturschutzverbände ist es daher wichtig, die Entwicklungen zur Digitalisierung der Gesellschaft kritisch, aber konstruktiv zu begleiten. Die Naturschutzverbände erwarten qualitative Verbesserungen, insbesondere in Sachen Transparenz und Partizipation. Zugleich dürfen mit der - auch - aus Gründen der Einsparung und Effizienzsteigerung verfolgten Digitalisierung weder Abstriche bei Transparenz und Partizipation noch eine Ausgrenzung von Bürgerinnen und Bürgern, die der Digitalisierung kritisch gegenüberstehen, einhergehen. Alle Mechanismen der Bürgerbeteiligung und Verwaltungsdienstleistungen müssen erhalten bleiben und weiter offen gehalten werden.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme gehen die anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland NRW (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland NRW (NABU) auf zahlreiche Aspekte ein und fordern, u.a.
- die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und technischen Voraussetzungen zur Beteiligung von Institutionen und die Gewährleistung eines "whistleblower"-Schutzes,
- die Gewährleistung der Sicherheit von Informationen, insbesondere auch durch ein gesetzlich verankertes Sicherheitskonzept, das Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der staatlichen und kommunalen Verwaltung enthält, um einen angemessenen und souveränen Umgang mit den datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen zu gewährleisten, sowie
- die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und Non-Profit-Organisationen in den Digitalisierungsprozess und entsprechend die Aufnahme von VertreterInnen in den IT-Kooperationsrat.