Deutlich größere Anstrengungen für eine nachhaltige Raumentwicklung erforderlich // Stellungnahme der Naturschutzverbände zur 1. Offenlage des Regionalplans Münsterland

Die Naturschutzverbände haben zum ersten Entwurf für die Neuaufstellung des Regionalplans in der Planungsregion Münsterland umfassend Stellung genommen. Sie kritisieren, dass die Regionalplanung in Federführung des Regionalrates Münster sich nicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln den Herausforderungen stellt, die sich nicht zuletzt durch den lange absehbaren und akut spürbaren Klimawandel und den dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt ergeben.

Quelle: Bezirksregierung Münster

Positiv zu vermerken ist die engagierte Festlegung von Windenergiebereichen. Der vorliegende Entwurf verfolgt ansonsten jedoch in wesentlichen Teilen den Ansatz des „Weiter so wie bisher“: weder bei der Siedlungsentwicklung („Flächenverbrauch“) noch bei dem Biodiversitätsschutz oder der Klimafolgenbewältigung wird den erheblichen negativen Entwicklungen wirksam entgegengesteuert. Die Naturschutzverbände fordern daher eine grundlegende Überarbeitung des Planentwurfs.

Die Regionalplanung kann insbesondere durch den konsequenten und wirksamen Schutz der Freiraumfunktionen einen großen Beitrag zur Bewältigung der dringend anstehenden Aufgaben in der Daseinsvorsorge (Klimaschutz und Klimaanpassung, Grundwasser- und Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Schutz der Biodiversität) leisten, was die Naturschutzverbände zu den einzelnen Raumnutzungskategorien in ihrer Stellungnahme mit zahlreichen Anregungen, Vorschlägen und Forderungen darlegen.

So fordern sie die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf das langfristige Ziel der „Netto-Null im Flächenverbrauch und lehnen das Konzept der Entkoppelung von Siedlungsbedarfen und Flächenausweisungen für Siedlung als falsche Prioritätensetzung einer nachhaltigen Raumentwicklung strikt ab. Die Naturschutzverbände zeigen für das Siedlungskonzept Planungsalternativen auf, mit denen der Flächenverbrauch erheblich vermindert werden kann, z.B. über die Ausrichtung der Siedlungsentwicklung auf die tatsächlichen Bedarfe oder über das Instrument der Siedlungsdichte mit verschiedenen "Dichtepfaden".

Für Klimaschutz und Klimaanpassung werden zu den in Ansätzen guten Regelungen des Entwurfs querschnittsorientiert über die Planungsthemen hinweg weitere nötige Maßnahmen aufgezeigt und ergänzende Festlegungen vorgeschlagen. Dazu gehören ein strikter Schutz von Böden und Biotopen mit Klimaschutzfunktionen, von klimaökologischen Ausgleichsräumen, von Flächen mit Bedeutung für die Wasserrückhaltung und -speicherung (Schutz vor Starkregen/ Überschwemmungen und Kühlungsfunktion) sowie eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung.

In den Anregungen zur Freiraumplanung werden Vorgaben für den querschnittsorientierten Schutz von Freiräumen mit Klimafunktionen, dem Schutz von Unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen, Erhalt und Entwicklung der Wälder im Münsterland als standortheimische, ökologisch stabile und gegenüber dem Klimawandel resiliente Waldbestände gefordert. Zu den Bereichen für den Schutz der Natur werden u.a. eine Ausweitung der BSN-Kulisse, der Einbezug des Umgebungsschutzes und die Entwicklung geeigneter Bereiche zu Wildnisflächen gefordert, um eine Trendumkehr beim Verlust der Arten und insbesondere der Insektenvielfalt in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten zu erreichen.

Mehr Informationen zu diesen und weiteren Kritikpunkten finden Sie in der gemeinsamen Stellungnahme der Naturschutzverbände vom 28.09.2023:

Zusammenfassung
Stellungnahme zu den textlichen Darstellungen (Kapitel A-D)
Stellungnahme zu den zeichnerischen Darstellungen (Kapitel E):
Allgemeine Ausführungen (Kapitel E.1 und E.2)
Kreis Borken (Kapitel E.3.1)
Kreis Coesfeld (Kapitel E.3.2)
Münster (Kapitel E.3.3)
Kreis Steinfurt (Kapitel E.3.4)
Kreis Warendorf (Kapitel E.3.5)