Bundesnetzagentur legt überarbeiteten Netzentwicklungsplan mit Umweltbericht im Entwurf vor: Anregungen und Einwände bis zum 2. November 2012!

Im Juni 2012 haben die Übertragungsnetzbetreiber - die Vorhabenträger - ihre Vorstellungen für den Ausbau des Höchstspannungsnetzes vorgestellt und in einem ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP-E) der Öffentlichkeit zur Konsultation vorgelegt (vgl. Aktuelle Meldung vom 1. Juni 2012 "Neue Stromtrassen: Anregungen und Einwände jetzt!"). Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, Institutionen sowie Umweltvereinigungen haben die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt.

Für die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat das Landesbüro unter dem 10. Juli 2012 eine Stellungnahme eingereicht.

Ob die Anregungen und Bedenken aus der Konsultation Eingang gefunden haben - dies gilt es nun zu prüfen. Die Bundesnetzagentur hatte im Sommer 2012 den Entwurf des NEP entgegengenommen und einzelne Projekte einer energiewirtschaftlichen Prüfung unterzogen: Offenbar wurden nicht alle Projektvorschläge der Vorhabenträger bestätigt. Gleichzeitig scheint die Bundesnetzagentur aber auf die Prüfung etlicher Projekte des Übertragungsnetzes verzichten zu wollen. Aus Naturschutzsicht überzeugt Letzteres nicht!

Der überarbeitete NEP-E ist nun gemeinsam mit dem Entwurf des Umweltberichtes für die strategische Umweltprüfung erneut zur Stellungnahme auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de veröffentlicht. Die Frist zur Stellungnahme endet am

  • 2. November 2012.

Die vorgelegten Unterlagen umfassen etwa 950 Textseiten und umfangreiche Karten. Allein der Entwurf des Umweltberichts ist 492 Seiten lang. Für die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände wird das Landesbüro eine Stellungnahme zu den Vorhaben des Netzausbaus erarbeiten, von denen das Land aller Voraussicht betroffen ist. Dabei geht es auch um die Qualität der Umweltprüfungen: Werden die heute schon absehbaren Umweltprobleme erkannt und zutreffend benannt? Wie wird mit den Unsicherheiten bzw. der Unkenntnis darüber, wo die "Höchststromautobahnen" hergeführt werden und welche Beeinträchtigungen und Konflikte damit verbunden sind, umgegangen? Schließlich dient der NEP als Entwurf für den so gennannten Bundesbedarfsplan. Mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplans durch den Gesetzgeber im nächsten Schritt soll die "energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf" für die im NEP/ Bundesbedarfsplan aufgeführten - möglicherweise nur vage umrissenen - Projekte festgelegt werden.

Wenn Sie an der Erarbeitung der Stellungnahme der Naturschutzverbände für Nordrhein-Westfalen mitarbeiten wollen, wenden Sie sich mit Ihren Anregungen und Bedenken bis zum

  • 29. Oktober 2012

an das Landesbüro der Naturschutzverbände. Über das Thema Netzausbau werden wir weiter an dieser Stelle berichten. Erläuterungen zu den Grundlagen des Netzausbaus finden sich im Rundschreiben 37.