Bundesfachplanung für Gleichstromtrasse „A-Nord“ von Emden nach Osterath eingeleitet

Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände NRW anlässlich der Antragskonferenzen eingereicht

 

Der Vorhabenträger hat im Frühjahr 2018 bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Durchführung der Bundesfachplanung für die Gleichstromleitung „A-Nord“ von Emden Ost / Osterath (Planungsabschnitte C und D, Vorhaben Nr. 1 des Bundesbedarfsplangesetzes) eingereicht. Die Antragsunterlagen können zurzeit noch auf der Website des Vorhabenträgers eingesehen werden » zu den Unterlagen.

Ergebnis der Bundesfachplanung wird die Festlegung eines 500-1000 Meter breiten Trassenkorridors, in dem die Leitung verlaufen muss, sein. Die Feintrassierung des Leitungsvorhabens ist Gegenstand der anschließenden Planfeststellungsverfahren. Die Festlegung des Bedarfs für den Leitungsbau erfolgte bereits im Zuge der Bedarfsplanung im Bundesnetzplan bzw. dem Bundesbedarfsplangesetz; vgl. dazu die Aktuellen Meldungen vom 5.11.2012 und 18.5.2015.

Ende Mai / Anfang Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur für die nordrhein-westfälischen Abschnitte C (Niedersachsen Süd - Kreis Borken / Steinfurt - Schermbeck) und D (Schermbeck - Osterath) die Antragskonferenzen durchgeführt. Die Naturschutzverbände kritisierten auf den Antragskonferenzen, dass der Vorhabenträger die aus Naturschutzsicht ungünstigste Trassenvariante als Vorzugstrasse für die Antragstellung gewählt hat. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme haben die Naturschutzverbände ihre Anregungen zum Untersuchungsumfang der Umweltprüfung und zu den Beurteilungskriterien hinsichtlich des Raumwiderstandes vorgetragen. Außerdem wurde die Prüfung zusätzlicher Alternativen angeregt.