BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE NRW

Mit dem Entwurf für eine Biodiversitätsstrategie NRW liegt erstmals ein Maßnahmenkatalog zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen vor; dringend erforderliche Sofortmaßnahmen zum Stopp des Artenschwunds insbesondere in der Agrarlandschaft fehlen im Entwurf!

Landkärtchen R. Sossinka

Die Ziele und Maßnahmen, die die Landesregierung für einzelne Handlungsfelder identifiziert, sind überwiegend unkonkret und erfolgen ohne ausreichende Benennung der Konflikte, die sich aus konkurrierenden Nutzungen und wirtschaftlichen Interssen ergeben können. Es fehlt eine klare zeitliche Fixierung sowie eine finanzielle Absicherung der Umsetzung der Maßnahmen. Auf diese Defizite machen die in Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz NRW (BUND NRW), Naturschutzbund NRW (NABU) und Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 30. September 2014 aufmerksam. Zahlreiche Anregungen zur Konkretisierung und Ergänzung werden darin mit der Zielsetzung eingebracht, der Strategie zu mehr Schlagkraft zu verhelfen.

So fordern die Naturschutzverbände unter anderem die Erstellung eines Umsetzungsfahrplans, der neben den vorgesehenen Maßnahmen mit einer „kurz-, mittel- und langfristig“ angestrebten Zielerreichung auch Sofortmaßnahmen umfasst. Der Rückgang der Artenvielfalt hat sich - insbesondere in der Agrarlandschaft - in den letzten Jahren dramatisch verschärft, dass ein sofortiges Handeln unerlässlich ist. Sofortmaßnahmen sind zum Schutz hochgradig gefährdeter Arten, vor allem solcher, die in NRW kurz vor dem Aussterben stehen wie Grauammer, Feldhamster, Knoblauchkröte zu ergreifen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert die Ausstattung der Naturschutzverwaltung mit ausreichenden Personal- und Finanzmitteln. Die beim Ziel „Angemessene personelle Ausstattung der Landschaftsbehörden und des LANUV“ genannte mittelfristige Zielerreichung erscheint nicht ausreichend, hier bedarf es angesichts des sofortigen Handlungsbedarfs einer kurzfristigen Personalaufstockung. Die dramatische Zunahme des Gefährdungsgrads der typischen Arten des Offenlandes erfordert die schnellstmögliche Ergreifung von Maßnahmen. Hier müssen bei der Konzeption der Biodiversitätsstrategie entsprechende Prioritäten gesetzt werden.

Zur stärkeren Unterstützung der Biodiversität in der Agrarlandschaft setzt die Landesregierung in ihrem Entwurf insbesondere auf die Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz und die Ausweitung der Vertragsnaturschutzmaßnahmen. Diese Instrumente haben offenkundig den Verlust der Biodiversität in der Agrarlandschaft nicht stoppen können, ein „Weiter wie bisher“ kann es aus Sicht der Naturschutzverbände daher nicht geben. Eine Trendwende beim Artenrückgang in der Agrarlandschaft kann nur erzielt werden, wenn es gelingt, den Gebiets- und Artenschutz im Wege der Verordnungen und Festsetzungen, die entsprechend des Schutzzwecks mit ausreichenden Ver- und Geboten ausgestattet sind, und des Vertragsnaturschutzes, der mit ausreichenden Finanz- und Personalmitteln für die Verträge und deren Kontrolle ausgestattet ist, zielgerichtet einzusetzen.

Der in Biodiversitätsstrategie erkannte dringende Handlungsbedarf, eine Trendwende einzuläuten, erfordert auch eine Verbesserung der Instrumente des Naturschutzes in einem neuen Landesnaturschutzgesetz: Insbesondere die Lücken beim Instrument Landschaftsplanung sind zu schließen (Landschaftsprogramm, Grünordnungspläne für den baulichen Innenbereich), die Biotopverbundplanung des Landes ist durch die ökologischen Fachbeiträge des LANUV unter stärkerer Berücksichtigung des Artenschutzes flächendeckend zu aktualisieren sowie die Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft sind zu konkretisieren. Die Erweiterung des Katalogs der gesetzlichen geschützten Biotope um Riede, Nass- und Feuchtgrünland, Streuobstwiesen, höhlenreiche Altholzinseln sowie höhlenreiche Einzelbäume, Niederwälder ist zum Schutz der Biodiversität dringend geboten.

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