Ausweisung von Windenergiebereichen und Regelungen zu Freiflächen-Photovoltaik in Regionalplänen

Naturschutzverbände bringen Forderungen für naturverträgliche Plankonzepte und Daten zu windkraft-sensiblen Arten in Verfahren ein.

Foto: M. Stenzel

Im Jahr 2023 starteten in den Regierungsbezirken Köln und Detmold Verfahren zur Aufstellung von Sachlichen Teilabschnitten „Wind/ Erneuerbare Energien“ der Regionalpläne bzw. zur Änderung von Regionalplänen in Arnsberg (Teilabschnitt Soest/ Hochsauerlandkreis) und Düsseldorf. In den Planungsregionen „Münsterland“ und „Arnsberg/ Teilabschnitt Märkischer Kreis, Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein“ wurde der Themenbereich Erneuerbare Energien in die laufenden Neuaufstellungsverfahren für die Regionalpläne integriert (s. Jahresbericht 2023 des Landesbüros, S. 17/18).

Bereits im ersten Beteiligungsschritt, der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG), brachten die Naturschutzverbände ihre Anregungen für einen naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien in die Verfahren ein, so bspw. zum Regionalplan Köln und Detmold. Wichtige Forderungen sind der Ausschluss von bestimmten Schutzgebieten, regionalplanerischen Darstellungen sowie fachlich definierter Bereiche bei der Ausweisung von Gebieten für die Windenergie- und Freiflächenphotovoltaiknutzung. Hierzu gehören bei den Windenergiebereichen (WEB) die Bereiche zum Schutz der Natur (BSN), die Bereiche zum Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für den Erhalt von Arten der offenen Agrarlandschaft, die NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke - jeweils mit den schutzgebietsspezifisch erforderlichen Schutzabständen - sowie die gesetzlich geschützten Biotope, nationale Naturmonumente, Wildnisentwicklungsgebiete und Naturwaldzellen.

Zu Standorten von WEA in Waldbereichen, die nach Ziel 10.2-6 des Landesentwicklungsplans (LEP) in Nadelwäldern einschließlich darin gelegener Kalamitätsflächen - ausgenommen Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturwaldzellen, Natura 2000-Gebiete - möglich sind, wird die im Verfahren zur 2. Änderung eingebrachte Position der Naturschutzverbände aufgegriffen. WEA sollen danach unter Ausschluss waldarmer Gemeinden nur in intensiv genutzten, naturfernen Forstflächen und geeigneten Windwurf- und Dürreflächen und unter Berücksichtigung von Ausschlussflächen (u.a. BSN) sowie des wichtigen Kriteriums einer naturschonenden Erschließung geplant werden. Eine hohe Bedeutung hat Windkraft im Wald im Regierungsbezirks Arnsberg, wo Nadelforste und Kalamitätsflächen im Planungsraum etwa 70.000 ha umfassen und ein großes Potenzial für WEB darstellen.

Eine zentrale Forderung der Naturschutzverbände ist angesichts des Wegfalls der Artenschutzprüfung bei den Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen in WEB, dass bei der Ausweisung der WEB in den Regionalplänen die Belange des Artenschutzes umfassend geprüft und berücksichtigt werden. Dazu sollten landesweit vorliegende Datenquellen sowie regional vorliegende Daten der Biologischen Stationen, der Unteren Naturschutzbehörden und der Naturschutzverbände erfasst und aufbereitet werden.

Für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie fordern die Naturschutzverbände Vorgaben für eine klare Ausrichtung auf den Vorrang der Potenzialnutzung im bebauten Siedlungsraum und auf/über versiegelten und vorbelasteten Flächen. Zudem sollen in den Regionalplänen Vorgaben zur Berücksichtigung der Belange des Arten- und Biotopschutzes, des Gewässer- und Bodenschutzes, des Hochwasserschutzes und der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche aufgenommen werden. Hierzu regen die Naturschutzverbände an, die in der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) genannten Ausschlussflächen – Bereiche zum Schutz der Natur und Waldbereiche – deutlich zu erweitern, u.a. um naturschutzrechtlich geschützte Teile von Natur und Landschaft, gesetzlich geschützte Biotope, Biotopverbundflächen oder Moorflächen, die zur Wiedervernässung/Renaturierung geeignet sind (vgl. zur 2. Änderung des LEP die Meldung vom 9.8.2023).

In den bisher erfolgten Beteiligungen zum Scoping gemäß § 8 Raumordnungsgesetz wird sowohl zu den Kriterien, die der Potenzialflächenbewertung zur Ermittlung der WEB zugrunde liegen, als auch zu den in der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu berücksichtigende relevante Ziele des Umweltschutzes, zur Methodik für die Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Alternativenprüfung sowie zur Prüfung des Artenschutzes Stellung genommen. Bei den Kriteriensets zur Potenzialflächenermittlung zeigen sich landesweit erhebliche Unterschiede - von in Ausschluss- und Restriktionskriterien differenzierte Kriterienkataloge (Arnsberg, Köln) bis hin zu Bewertungen, die nur Ausschlusskriterien umfassen und dabei den Artenschutz unberücksichtigt lassen (Detmold) - vgl. Stellungnahmen zum Scoping zu den Regionalplänen Arnsberg/19. Änd. TA Soest/ Hochsauerlandkreis, Detmold/ Sachlicher Teilplan Wind/ Erneuerbare Energien (Anlage 1, Anlage 2), Köln/ Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien (Anlage), Düsseldorf 17. Änderung „Solarenergie“ (Offenlage 2024) und 18. Änderung „Windenergie“.

Die Naturschutzverbände bringen in den Planungsregionen Arnsberg und Köln die ihnen zur Verfügung stehenden Daten zum Vorkommen windkraftsensibler Arten im Rahmen der Scopingverfahren ein. Für den Regierungsbezirk Detmold erfolgte eine gutachterliche Aufbereitung zu Brutrevieren von acht schlaggefährdeten Brutvogelarten auf Grundlage von Daten aus dem Portal „Ornitho.de“ und von Daten von Biologischen Stationen. Die Naturschutzverbände erwarten, dass diese mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingebrachten Daten als abwägungserhebliche Belange Eingang in die Erarbeitung der Regionalpläne zur Ausweisung der WEB finden.

Ab Juli 2024 sind die weiteren Offenlagen der Regional- und Energiepläne zu erwarten. Alle Stellungnahmen der Naturschutzverbände zu den laufenden Regionalplanverfahren finden sich auf der Website des Landesbüros unter der Rubrik „Fachthemen>>Neue Regionalpläne für NRW>>Stand der Planungen/ Beteiligungen“.