Ausweisung von Windenergiebereichen im Regierungsbezirk Düsseldorf: Artenschutz Fehlanzeige!

Die nordrhein-westfälischen Naturschutzverbände BUND, LNU und NABU haben sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung intensiv mit dem Entwurf zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf zur Änderung der Festlegungen für die Windenergie auseinandergesetzt und eine umfassende Stellungnahme mit zahlreichen Hinweisen zu den geplanten Windenergiebereichen erarbeitet.

Kraniche über Hoisten, Foto: Heinrichs

Die Naturschutzverbände sehen die Regionalplanung vor dem Hintergrund der Beschleunigungsregelungen in der zentralen Verantwortung zur planerischen Sicherung einer nachhaltigen Raumentwicklung, die neben dem Ausbau der Windenergie auch dem Biodiversitätsschutz und insbesondere dem Artenschutz in der Region gerecht wird. Dieses Ziel wird nach Einschätzung der Naturschutzverbände mit der vorliegenden Planung grundlegend verfehlt, der Artenschutz stellt im Gegenteil das zentrale Defizit dieser Windenergieflächenplanung dar. Im Plankonzept spielt er außer durch die Berücksichtigung bestimmter Schutzgebietskategorien keine Rolle. Die im Planentwurf angewendete „Prüfung“ der Artenschutzbelange im Rahmen der Auswertung über das LANUV-Tool zur automatisierten artbezogenen Generierung von Minderungsmaßnahmen lehnen die Naturschutzverbände als in keiner Weise sachgerecht ab. Einige der Rückmeldungen der Verbände zu den Windenergiebereichen zeigen deutlich auf, dass es mit der Planung nicht gelingt, windkraftsensible Gebiete auszuschließen.

Die Naturschutzverbände fordern zur Berücksichtigung der Artenschutzbelange im Plankonzept mindestens den Einbezug von Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten als Restriktionskriterium mit einer Prüfung im Einzelfall zur Ermittlung der Windenergiegebiete. Für die Prüfung der einzelnen Windenergiegebiete (strategische Umweltprüfung, Voraussetzungen für Beschleunigungsgebiete) müssen grundsätzlich alle vorhandenen Artenschutzdaten aufbereitet werden, um ein aktuelles Bild der jeweiligen Betroffenheiten zu erreichen und dies bei der Abwägung über die konkret auszuweisenden Flächen zu berücksichtigen.

Im Weiteren wird auch eine Ergänzung der Ausschlusskriterien und die Aufnahme von Restriktionskriterien gefordert. Zu den Zielen und Grundsätzen unterbreiten die Naturschutzverbände einige Vorschläge, so u.a. ein Ziel zur Steuerung der kommunalen Positivplanungen, die auch nach der Ausweisung der Windenergiebereiche im Regionalplan möglich bleiben werden.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier:

Stellungnahme zu den zeichnerischen Festlegungen (Kapitel 7):