Außenbereichserlass NRW: Anpassung an Vorschriften zur Nutzung erneuerbarer Energien

Die "Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich" (Außenbereichserlass) vom 27. Oktober 2006 sind mit Wirkung zum 30. Dezember 2011 an neue rechtliche Bestimmungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Nutzung von Biomasse-Anlagen und Photovoltaik im baulichen Außenbereich angepasst worden.

Neu aufgenommen wurden auch Hinweise zur aktuellen Erlasslage in NRW zur Niederschlagswasserbeseitigung und zum europäischen Arten- und Gebietschutz (Artenschutzprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung). Die Anregungen der anerkannten Naturschutzverbände aus der Stellungnahme vom 11. November 2011 hinsichtlich einer restriktiven Zulassungspraxis für Tiermastanlagen im Außenbereich und einer Erweiterung der artenschutzrechtlichen Erläuterungen um Hinweise zur Berücksichtigung "nur" national geschützter Arten wurden nicht aufgegriffen.

Der Erlass und die Änderung des Erlasses finden sich unter » recht.nrw.de - bestens informiert → Geltende Gesetze und Verordnungen → Suche: Außenbereichserlass.

  • Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich - Außenbereichserlass - Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr - VI A 1 - 901.34 -, u. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - VII-2 - BauGB - vom 27.10.2006 (Mbl. NRW., Ausgabe 2006 Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814)
  • Änderung der Grundsätze zur planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich (Außenbereichserlass, MBl. NRW., Ausgabe 2012 Nr. 1 vom 9.1.2012 Seite 1 bis 20)

Der im Rundschreiben 37 (S.5) angegebene Link für eine (nichtamtliche!) Lesefassung des Außenbereichserlass' in der aktuellen Fassung ist inzwischen nicht mehr aktiv. Eine konsolidierte amtliche Fassung des aktuellen Außenbereichserlass' wird nach Auskunft des Bauministeriums NRW bis auf weiteres nicht zur Verfügung gestellt.