Aufstellung Regionalplan „OWL“// Stellungnahme zum zweiten Entwurf 2023: Zentrale Kritikpunkte der Naturschutzverbände nicht ausgeräumt

In der zweiten Beteiligung zum überarbeiteten Entwurf für einen neuen Regionalplan für den gesamten Planungsraum Ostwestfalen-Lippe (OWL) /Stand 2023 haben die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) in einer umfangreichen Stellungnahme ihre Kritik aus der Beteiligung am ersten Entwurf im Jahr 2021 erneuert und ergänzt sowie ihre Bedenken und Anregungen aus der Stellungnahme vom 31.03.2021 zum ersten Entwurf (s. Meldung vom 14.04.2021) aufrecht erhalten.

Zu den zentralen Kritikpunkten gehören verfahrensrechtliche Bedenken, sowohl hinsichtlich der eingeschränkten mündlichen Erörterung als auch bezogen auf die Abwägung einschränkende Vorgaben für die Bewertung der im Beteiligungsverfahren erfolgten Stellungnahmen durch einen „Entscheidungskompass“ des Regionalrats. Diese Vorgehensweise führte in der zweiten Offenlage unter anderem zu einer weiterhin unzureichenden/unvollständigen Darstellung von Bereichen zum Schutz der Natur. Auch wird trotz entgegenstehender Bedenken von den Naturschutzverbänden und dem LANUV an der Neukonzeption der Festlegungen zur Siedlungsentwicklung mit der Entkoppelung von Mengen- und Standortsteuerung festgehalten.

Die Naturschutzverbände halten die Festlegung von Flexibilisierungsflächen für die Allgemeinen Siedlungsflächen (ASB) und die Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) als raumordnerische Vorranggebiete für rechtlich fragwürdig. Zum einen wird damit den Zielen des Landesentwicklungsplans NRW mit der Maßgabe der Beschränkung der Neudarstellung von Siedlungsflächen auf das erforderliche Maß sowie der Vorgabe des Raumordnungsgesetzes, die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zu verringern, nicht entsprochen. Zum anderen werden diese Flexibilisierungsflächen damit anderen Freiraumfunktionen und Nutzungen weitgehend entzogen, unter anderem auch der Landschaftsplanung.

In der Stellungnahme erfolgen Anregungen und Bedenken zu den textlichen Festlegungen, so zum Biotopverbund, zu den Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme von Waldbereichen sowie zu den bei den Planungen/Standortfestlegungen von Transportleitungen zu berücksichtigenden Belangen des Natur- und Freiraumschutzes. Zum Kapitel Energieversorgung verdeutlichen die Naturschutzverbände ihre Forderungen für einen zügigen, aber naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Die zum ersten Planentwurf vorgetragenen umfangreichen Bedenken zu den zeichnerischen Darstellungen des Planentwurfs werden zu einigen Konflikten ergänzt und es wird Kritik an neuen/geänderten Plandarstellungen geübt.

Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNU, NABU vom 9. Oktober 2023 zum 2. Entwurf des Regionalplans OWL.