Broschüre Artenschutzrecht

Informieren, engagieren, durchsetzen: Die neue Broschüre Artenschutzrecht ist erschienen. Das Artenschutzrecht ist ein wichtiges Instrument für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt. Doch seine konkrete Anwendung ist häufig kompliziert. Die Broschüre gibt Ihnen das notwendige Wissen sowie Hilfestellungen mit an die Hand.

Das Landesbüro der Naturschutzverbände NRW hat im Rahmen des Projektbereichs in Kooperation mit dem NABU Bundesverband die Broschüre „Das Artenschutzrecht - Informieren, engagieren, durchsetzen“ erarbeitet. Die Broschüre richtet sich an alle Natur- und Artenschutzinteressierten, die sich einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Artenschutzrechts verschaffen möchten. Mit Hilfe der Broschüre bekommen die Leser*innen einen guten Einblick in das Artenschutzrecht und können die Hilfestellungen nutzen, um sich vor Ort für den Artenschutz stark zu machen und das Artenschutzrecht durchzusetzen.

Im Fokus liegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Anhand von Bildern und Beispielen werden die geschützten Arten, die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote sowie die Voraussetzungen für eine Freistellung und Ausnahme näher beleuchtet. Die Broschüre greift regelmäßig in der Praxis auftretende Fragestellungen auf, wie beispielsweise zu dem Themenfeld der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen).

Neben den rechtlichen Ausführungen enthält die Broschüre eine Übersicht über wichtige Links, unter denen zusätzliche Informationen zum Thema Artenschutz abgerufen werden können.

Die Broschüre kann auf der Website des NABU Bundesverbandes als PDF kostenlos heruntergeladen sowie kostenpflichtig für 2,50 Euro als Papierexemplar erworben werden.

Das Landesbüro ist neben seiner alltäglichen Arbeit auch im Projektbereich tätig. Im Rahmen des Projektbereichs wurde beispielsweise im Auftrag und in Kooperation mit dem NABU NRW das Handbuch Verbandsbeteiligung erarbeitet. Als wiederkehrendes Projekt bietet das Landesbüro ein- bis zweimal im Jahr die Weiterbildung Naturschutzrecht für das Hauptamt und Planungsbüros an. Weitere Informationen zu dem Projektbereich finden Sie auf dieser Website unter der Rubrik Projekte.