Sie regten dabei grundlegend an, den Vorrang von Konfliktvermeidung, Alternativenprüpfung und auch deren Auswahl verpflichtender zu verankern. Dadurch solle der gängigen Praxis entgegengewirkt werden, vorgezogene Maßnahmen für die Beseitigung/ Beeinträchtigung von Lebensstätten (CEF) als vornehmliches Planungsinstrument zur Ausräumung vermeidbarer Artenschutzkonflikte zu nutzen.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Problematik der gestuften Artenschutzprüfung (I-III) über die Planungsebenen hinweg, die von den Naturschutzverbänden zwar prinzipiell als gangbarer Weg zur Handhabbarmachung mitgetragen werden kann, nach ihrer Ansicht in der Praxis aber keine verlässliche und annähernd ausreichende Informations- und Prognosebasis darstellt. Sie regten verschiedene Maßnahmen an, um hier Abhilfe zu schaffen. Als einen wesentlichen Verfahrensschritt schlugen die Naturschutzverbände die Einführung einer faunistischen Planungsraumanalyse auf Ebene der Flächennutzungsplanung im Sinne einer Grobanalyse vor, wie sie bei Straßenbauverfahren inzwischen regelmäßig durchgeführt wird.
Im Rahmen der in der Stellungnahme geschilderten Umsetzungsdefizite von artenschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen regten die Naturschutzverbände u.a. eine verbindlichere Sicherung z.B. durch die Festsetzung von Artenschutzmaßnahmen in allen beteiligten Bebauungsplänen, über Vorbehaltsregelungen zur Maßnahmenumsetzung in Baugenehmigungen oder über Grundbucheinträge an.
Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier.