Artenschutz- Halb so wild? // 22.10.2022 Oberhausen

Das Seminar vermittelt die Grundlagen des Artenschutzrechts und gibt praktische Hilfestellungen für das Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsbeteiligung.

Wechselkröte. A. Baumgartner

Den Teilnehmenden werden die grundlegenden rechtlichen Aspekte erläutert, wie z. B. die Frage was genau das Tötungs- bzw. Störungsverbot bedeutet oder für welche Arten Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind (sogenannte CEF-Maßnahmen). Außerdem soll die Umsetzung im Rahmen der Genehmigungsverfahren an praktischen Beispielen nachvollzogen werden. Dabei werden insbesondere folgende Fragen, die in der Praxis immer wieder auftreten, im Mittelpunkt stehen:

  • In welchem Umfang müssen Kartierungen durchgeführt werden?
  • Welche CEF-Maßnahmen sind geeignet?
  • Wann muss die CEF-Maßnahme wirksam sein und wer kontrolliert das?
  • Was kann man tun, wenn CEF-Maßnahmen nicht angenommen werden?
  • Was passiert, wenn sich eine Art nachträglich ansiedelt?

Außerdem stellen wir wichtige sowie nützliche Grundlagen, wie beispielsweise Leitfäden und Informationsangebote im Internet, vor. Darüber hinaus werden die Änderungen des BNatSchG im Rahmen des Osterpakets zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in den Blick genommen.

Hinweise

Die Veranstaltung beginnt um 10.00 Uhr und endet um 16:15 Uhr. Sie richtet sich an Mitglieder des BUND NRW, NABU NRW sowie LNU. Für die Veranstaltung wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 20 € (ohne Verpflegung) erhoben, der am Veranstaltungstag eingesammelt wird. Sie erhalten am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltungsort

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Ripshorster Straße 306

46117 Oberhausen

Anmeldung

Sie können sich postalisch oder per E-Mail unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Verband) beim Landesbüro anmelden. Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung den Titel des Seminars als Betreff an.

T 0208 88059-0

F 0208 88059-29

E info@lb-naturschutz-nrw.de

Datenschutzerklärung

 

VORBEHALT: Je nach Corona-Pandemielage im Oktober kann eine Absage erforderlich werden. Das Landesbüro informiert Sie rechtzeitig!