Anhörung zur Novelle des Windenergieerlass' NRW

Die Landesregierung plant eine umfassende Aktualisierung ihres Windenergieerlasses aus dem Jahr 2011; im Rahmen der Anhörung haben die anerkannten Naturschutzverbände ihre Anregungen und Bedenken vorgetragen und ihre Stellungnahmen schriftlich eingereicht

Die Naturschutzverbände unterstützen die Ziele der Landesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens 15 Prozent der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis zum Jahr 2025 30 Prozent der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken. Perspektivisch ist der Energiebedarf bis im Jahr 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Dies erfordert eine massive Verringerung des Energie- und Ressourcenverbrauchs, erhebliche Effizienzsteigerungen und einen konsequenten naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Im Hinblick auf die Naturverträglichkeit des Ausbaus der Windenergie halten die Naturschutzverbände einige Korrekturen im geplanten gemeinsamen Runderlass des MKULNV, des Bauministeriums und der Staatskanzlei (inkl. Anlagen) für dringend geboten, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben für die Regionalplanung (Ziff. 3.2 WEE-Entwurf) und zur Berücksichtigung des Artenschutzes in der Planung und Zulassung von Windenergieanlagen (Ziff. 8.2.2.3 WEE-Entwurf). Erhebliche Bedenken bestehen gegen die - gegenüber dem geltenden Erlass - neu gefassten Abschnitte zur Eingriffsregelung (Ziff. 8.2.2.1 WEE-Entwurf) und zum Schutz der Landschaftsschutzgebiete (Ziff. 8.2.2.5 WEE-Entwurf).

Im Übrigen sprechen sich die Naturschutzverbände insbesondere dafür aus, im Erlass die bestehenden Möglichkeiten zur Förderung der Transparenz in Planungs-und Zulassungsverfahren, d. h. insbesondere auch die zur Bürger-und Verbandsbeteiligung, ausdrücklich zu benennen (zu Ziff. 2 WEE-Entwurf) und durch entsprechende Vorgaben gegenüber der Regionalplanung darauf hinzuwirken, dass beim Ausbau der Windenergie das so genannte Repowering den Ausbauschwerpunkt darstellt (zu Ziff. 4.9 WEE-Entwurf).