Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW: Keine Förderung der Nachhaltigkeit!

Die Naturschutzverbände äußern deutliche Kritik an den geplanten Änderungen. Sie betreffen u.a. zentrale Belange der Mitwirkung des ehrenamtlichen Naturschutzes an einer nachhaltigen Raumplanung.

So wird der Erörterungstermin nur noch nach Beschluss des Regionalrates anstatt bisher regulär vorgesehen und die Funktion als Instrument zur Erzielung eines Meinungsausgleichs wird abgeschafft. Die Beteiligungsfristen werden noch weiter verkürzt - insbesondere bei den akltuellen Neuaufstellungen fast sämtlicher Regionalpläne im Land sind gut abgestimmte, fundierte Stellungnahmen der Naturschutzverbände so nicht möglich.

Mit den Änderungen und zu erwartenden Folgeänderungen im Rahmen einer neuen Experimetierklausel, über die weitere Möglichkeiten zur Verfahrenserleichterung für Vorhaben der Energiewende, zur Bewältigung der Auswirkungen des Klima- und des Strukturwandels oder im Zusammenhang mit den Anforderungen der Digitalisierung geschaffen werden sollen, werden nicht nur die Beteiligungsmöglichkeiten für Öffentlichkeit und Verbände reduziert, sondern es werden auch Aufgaben bzw. gesetzlich festgelegte Pflichten der Planungsbehörden eingeschränkt, die eine regionalplanerisch sachgerechte Durchführung der Verfahren sichern. Durch die Maßnahmen wird insbesondere die gesamtplanerische Aufgabe der Konfliktminimierung/-lösung massiv geschwächt, was dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung diametral entgegensteht.

Die Stellungnahme der Naturschutzverbände finden Sie hier.