Die Naturschutzverbände BUND NRW, LNU und NABU NRW haben seit Beginn des Änderungsverfahrens im Herbst 2023 ihre Forderungen für den naturverträglichen Ausbau der regenerativen Energien in den Planungsprozess eingebracht, so in den Stellungnahmen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Oktober 2023 und zum Scoping im April 2024. Dabei wurden sowohl Defizite wie die unter Naturschutzaspekten unzureichenden Ausschlusskriterien zur Ermittlung der Windenergiepotenzialflächen benannt, als auch Daten des ehrenamtlichen Naturschutzes aus der Datenbank „Ornitho.de“ zur Gefährdungsbeurteilung durch Windkraft gefährdeter Vogelarten gutachterlich aufbereitet in das Verfahren eingebracht (Anlage zur Scoping-Stellungnahme). Die Daten aus „Ornitho.de“ wurden für die Umweltprüfung noch weitergehend ausgewertet und haben zusammen mit den Daten der Biologischen Stationen und umfangreichen Kartierungsdaten von Behörden erst ermöglicht, räumlich konkret die Brutstandorte windkraftempfindlicher Arten zu verorten und deren „Nahbereiche“ abzugrenzen. Diese Möglichkeit bieten die automatisierten Artenschutzfachbeiträge des „LANUV-Tools“ nicht. Diese Vorgehensweise zeigt über dieses Planverfahren hinaus, wie wichtig eine umfassende Datenabfrage und auch die Auswertung nicht staatlicher Datenbanken ist.
In der Stellungnahme vom 11.11.2024 haben die Naturschutzverbände zu dem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung offengelegten Planentwurf umfassend Stellung bezogen. Sie stellen fest, dass der im Regionalplan selbst formulierte Anspruch, eine Überlastung einzelner Räume durch WEA zu verhindern, deutlich verfehlt wird. Die extreme Belastung der Kreise Höxter und Paderborn, in denen 88,7% der Gesamtkulisse der Windenergiebereiche ausgewiesen werden, ist mit einem natur- und landschaftsverträglichen Ausbau der Windenergie nicht zu vereinbaren. Die Naturschutzverbände kritisieren, dass bei den Kriterien zur Ermittlung der WEB beim Schutz von Wohnsiedlungen mit dem 1.000 m-Abstand ein Schutzniveau zugrunde gelegt wird, das weit über das rechtlich Erforderliche hinausgeht, während sich der Schutzabstand zu Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten auf das gesetzliche Minimum beschränkt: den sogenannten Nahbereich von in der Regel 500 m.
Auch wenn die Reduzierung des Flächenumfangs der WEB von 15.600 ha des Entwurfs vom Juni 2024 auf die 14.100 ha des Entwurfs der Planoffenlage durch die Reduzierung einzelner WEB, insbesondere in der Umgebung von Vogelschutzgebieten, zu Verringerungen der Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz geführt hat, fordern die Naturschutzverbände weitere Änderungen, insbesondere hinsichtlich folgender Punkte:
- Die Festlegung von 99% der WEB als Beschleunigungsgebiete darf nicht bestehen bleiben. Dichtezentren kollisionsgefährdeter Brut- und Zugvogelarten sind rechtlich zwingend von der Ausweisung als Beschleunigungsgebiete auszunehmen. Nur dann würden WEA-Genehmigungsverfahren in diesen Bereichen weiter einer Artenschutzprüfung unterzogen werden.
- Die trotz negativer Artenschutzprüfung im Regionalplan dargestellten vier WEB in den Kreisen Paderborn und Höxter sollen gestrichen werden.
- Aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Landschaftsraum OWL sollte ein textliches Ziel zur Freihaltung der Mittelgebirgskammlagen von Weser-/Wiehengebirge, Teutoburger Wald/Egge und des Stemweder Berges von Windenergiebereichen ergänzt werden.
- Um Fehlentwicklungen bei Windkraftplanungen zu vermeiden, sollten den Kommunen für ihre weiter mögliche Positivplanung für Windenergie Kriterien zur Ausweisung dieser Gebiete vorgegeben werden, wie z.B. den Ausschluss von Bereichen zum Schutz der Natur oder von Laub- und Mischwäldern.
Auf Kritik stoßen bei den Naturschutzverbänden die erfolgten Änderungen der textlichen Ziele zu den Bereichen zum Schutz der Natur (BSN), den Bereichen zum Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für die Vogelarten des Offenlandes (BSLV) und den Waldbereichen hinsichtlich der dort vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Nutzung der Freiflächenphotovoltaik/Agri-PV, für das Repowering von Windenergieanlagen, die dauerhafte Nutzung von Floating-PV auf Abgrabungsgewässern sowie für die Planung von Windenergiebereichen im Wald im Rahmen der Bauleitplanung.
