Maßnahmen zur Verminderung des Flächenverbrauchs

So ergibt sich durch den oftmals nicht an den Bedarf angepassten Flächenverbrauch eine Negativspirale und es bedarf vielfältiger Ansätze, um ihr wirksam entgegenzutreten. Es ist ein breites Bündel an planungs- und baurechtlichen, ökonomischen und informatorischen Maßnahmen erforderlich. Für die Bauleitplanung ergeben sich hier einige wesentliche Aspekte. Der SRU (2016, 270 ff.) schlägt u.a. verbindliche Obergrenzen für die Flächenausweisung durch die Raumordnung und eine Beschränkung der Siedlungsentwicklung der Gemeinden auf die Eigenentwicklung vor. Auch eine kommunale Nachweispflicht für den Neubaubedarf sowie für das Fehlen ausreichender Innenentwicklungspotenziale wird diskutiert. Hierfür wäre die Führung eines Katasters zur Ermittlung von Nachverdichtungspotenzialen (Brachflächen, Leerstand, Baulücken etc.) erforderlich (so auch KBU 2009, 9).

Zu weiteren Informationen zu Hintergründen und Maßnahmen siehe Abschnitt "Weiterführende Veröffentlichungen".

Für eine realistische Einschätzung der finanziellen und ökonomischen Wirkungen von Baulandausweisungen wird die Einführung obligatorischer Untersuchungen gefordert (Förderung der „Kostenwahrheit“) (BfN 2008, 11f.). Die „Allianz für die Fläche“ - ein breites, NRW-weites Bündnis aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen aus Ministerien, den kommunalen Spitzenverbänden und Kommunen, Verbänden (u.a. BUND) und Vereinen, Vereinigungen und Kammern, der Wirtschaft und der Wissenschaft - empfiehlt die Entwicklung eines kommunalen Flächenmanagementsystems als Instrument einer nachhaltigen Stadtentwicklung, „das die Zielentwicklung, die Umsetzung, die Bewertung der Aktivitäten und deren Weiterentwicklung systematisch in einem Steuerungskreislauf miteinander verknüpft“ (Fels et al. 2011, 1).

Über ein Baulückenkataster verfügt bspw. die Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Konzentration der Siedlungsentwicklung durch „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ war und ist ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung in Mülheim und wird auch als Ziel im RFNP (regionaler Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen) genannt. Mit dem seit den 1990er Jahren geführten Baulückenkataster wurde dieses Ziel unterstützt und ein Instrument zur Reaktivierung und zur Mobilisierung des vorhandenen Baulückenpotenzials geschaffen. In einem verwaltungsinternen Prozess wurde abgestimmt, ob und inwieweit die jeweils festgestellte Baulücke aus bauordnungsrechtlicher, stadtplanerischer und umweltpolitischer Sicht tatsächlich in das Baulückenkataster aufgenommen werden sollte. Auch aktuell ist die Nutzung von Baulücken ein Instrument der Stadtentwicklung, wobei allerdings Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (Durchlüftung, Kaltluftzufluss), der Versiegelung (Hochwasserschutz) sowie der Freiraumplanung immer mehr an Bedeutung gewinnen (Stichwort „doppelte Innenentwicklung“, s.u.) und daher verstärkt auch Berücksichtigung beim Baulückenschluss finden (Krapoth 2018, schriftl.).